Uwe Wegner

Vorsitzender der


UWV im Kreis Euskirchen




und

 

UWV-Fraktion im Gemeinderat Weilerswist

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von Fraktion 9. Oktober 2025
Unabhängige Wähler-Vereinigung Weilerswist stellt Weichen für die kommenden fünf Jahre  Die Unabhängige Wähler-Vereinigung Weilerswist (UWV) hat am vergangenen Montag in ihrer Fraktionssitzung die personellen und inhaltlichen Grundlagen für die kommende Ratsperiode festgelegt. Zum Fraktionsvorsitzenden wurde erneut Uwe Wegner gewählt, der die UWV-Fraktion bereits in der vergangenen Ratsperiode führte. Seine Stellvertreterin bleibt Marion Leufer , die diese Funktion ebenfalls bereits erfolgreich ausübte. Matthias Müller komplettiert die Ratsfraktion. Damit setzt die UWV auf Kontinuität und Erfahrung, um ihre sachorientierte und bürgernahe Arbeit im Weilerswister Gemeinderat fortzuführen. In der Versammlung wurde deutlich, dass die UWV auch in der neuen Ratsperiode auf eine offene und konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen im Rat vertretenen Parteien und Gruppierungen setzt. Insbesondere die großen Fraktionen und der künftige Bürgermeister sind aus Sicht der Unabhängigen nun in der besonderen Verantwortung für eine reibungslose Konstituierung des neuen Rates im November. „Wir sind zu Gesprächen bereit, wo es um sachliche Lösungen und das Wohl unserer Gemeinde geht“, betonte Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner . Parteipolitische Taktik spiele dabei keine Rolle – entscheidend seien die Inhalte und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Mit Blick auf die anstehenden konstituierenden Sitzungen des neuen Rates äußerte die UWV die Hoffnung auf eine einvernehmliche Einigung hinsichtlich des Zuschnitts und der Arbeitsweise der neu zu bildenden Fachausschüsse. Eine effiziente und fachlich ausgewogene Ausschussstruktur ist die Grundlage für eine erfolgreiche Ratsarbeit in den kommenden Jahren. Darüber hinaus verwies die UWV auf die dringend notwendige Verbesserung der Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen innerhalb der Gemeinde. Transparente Abläufe, frühzeitige Einbindung der Fraktionen und offene Information der Öffentlichkeit seien zentrale Anliegen, um Vertrauen und Beteiligung zu stärken. Die UWV blickt optimistisch auf die neue Ratsperiode und will auch künftig eine verlässliche, sachorientierte Stimme im Rat bleiben.
von Kommunales Wissen kompakt 8. Oktober 2025
Interfraktionelle Gespräche und Fraktionsvorsitzenden-Konferenzen – Wenn Politik hinter den Kulissen arbeitet Ratssitzungen sind öffentlich – das ist bekannt. Aber: Ein Großteil der eigentlichen Arbeit passiert vorher. Dort, wo Mikrofone noch ausgeschaltet sind, aber schon die Weichen gestellt werden. Nein, das ist nicht gleich ein „Geheimzirkel“ – es ist ganz normaler Alltag in der Kommunalpolitik: interfraktionelle Gespräche und Fraktionsvorsitzenden-Konferenzen. Warum es diese Treffen gibt Kommunalpolitik lebt vom Ausgleich. In keinem Rat der Welt gibt es absolute Einigkeit – aber es gibt Themen, die nur funktionieren, wenn man vorher miteinander spricht. Darum treffen sich Vertreter der Fraktionen regelmäßig außerhalb der formellen Sitzungen: um Positionen abzugleichen, um Missverständnisse zu vermeiden, und manchmal schlicht, um den Sitzungsverlauf zu strukturieren, bevor es öffentlich wird. Merke: Interfraktionelle Gespräche sind keine „Hinterzimmerpolitik“, sondern können ein Werkzeug sein, um Streit zu vermeiden und Entscheidungen vorzubereiten. Interfraktionelle Gespräche – das kleine Einmaleins Ein interfraktionelles Gespräch ist – juristisch gesehen – kein offizielles Organ der Gemeinde. Es steht nicht in der Gemeindeordnung NRW und fasst keine Beschlüsse. Aber: Es hat praktische Bedeutung, weil dort politische Verständigung stattfindet. Typischer Ablauf: Eine Fraktion lädt ein oder die Bürgermeisterin bittet zum Austausch. Vertreter aller Fraktionen (meist Fraktionsvorsitzende oder Sprecher) kommen zusammen. Themen sind meist größere Projekte, z. B. Haushaltsberatungen, Baugebiete, Schulentwicklungen. Ergebnisse werden anschließend in den Fraktionen diskutiert und können in die Ratsarbeit einfließen. Beispiel: Vor einer entscheidenden Haushaltsabstimmung treffen sich die Fraktionsvorsitzenden, um strittige Punkte abzuklopfen. Manchmal wird danach heftig gestritten – aber oft sorgt das Gespräch für eine sachlichere Ratssitzung. Fraktionsvorsitzenden-Konferenz – das offizielle Gegenstück Viele Kommunen haben zusätzlich eine sogenannte Fraktionsvorsitzenden-Konferenz. Sie ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium, wird aber häufig durch Geschäftsordnung oder Beschluss des Rates eingeführt. Ihre Aufgaben: Austausch zwischen Bürgermeister (oder Verwaltungsspitze) und den Fraktionen, organisatorische Fragen (Tagesordnungen, Sitzungstermine, Ablaufplanung), politische Abstimmung über das „Wie“ – nicht über das „Ob“ einer Entscheidung. Rechtlich gilt:: Ergebnisse dieser Konferenz haben keine Bindungswirkung für den Rat (§ 40 GO NRW). Aber sie wirken faktisch, weil sie den Ratsbetrieb strukturieren. Transparenz und Grenzen Interfraktionelle Gespräche dürfen selbstverständlich kein Ersatz für öffentliche Debatten sein. Alles, was entschieden wird, muss später öffentlich in den Rat oder Ausschuss. Und die einzelnen politischen Gruppen müssen ihre Standpunkte erklären (können). Denn: Die Gemeindeordnung verlangt Transparenz (§ 48 GO NRW – Öffentlichkeit der Sitzungen). Darum gilt: Absprachen sind nur zulässig, wenn sie nicht die Entscheidungsfindung unterlaufen. Der Rat bleibt das alleinige Beschlussorgan (§ 40 Abs. 1 GO NRW). Merke: Gesprochen wird oft hinter den Kulissen – entschieden wird immer auf der Bühne. Nutzen und Kritik Vorteile: Spart Zeit in Sitzungen Ermöglicht Kompromisse Verhindert unproduktive Konfrontation Kritikpunkte: Gefahr mangelnder Transparenz („Die haben das doch alles schon vorher beschlossen!“) Risiko, dass kleinere Fraktionen außen vor bleiben Praxis-Idee: Nach interfraktionellen Treffen könnten öffentliche Protokollnotizen veröffentlicht werden – zumindest über behandelte Themen, nicht über Positionen. Das könnte Vertrauen bilden. Fazit Interfraktionelle Gespräche und Fraktionsvorsitzenden-Konferenzen sind der Schmierstoff der Kommunalpolitik. Ohne sie würde manches Ratssystem heftig knirschen. Aber: Sie funktionieren nur, wenn sie transparent und respektvoll geführt werden – nicht als geheime Machtzirkel, sondern als Kommunikationsforen. Oder, etwas salopp gesagt: Gute Kommunalpolitik entsteht nicht im Hinterzimmer – aber manchmal beim Kaffee vor den offiziellen Sitzungen .
von Kommunales Wissen kompakt 1. Oktober 2025
Transparenz und Informationsrechte – wie offen muss die Kommune sein? Haben Sie sich auch schon mal gefragt, warum manche Dinge im Rat offen diskutiert werden, während andere Themen „hinter verschlossenen Türen“ verschwinden? Und wie erfährt man eigentlich, was die Gemeinde entscheidet – wenn man nicht selbst stundenlang auf der harten Holzbank im Ratssaal sitzt? Das Zauberwort lautet: Transparenz. In der Kommunalpolitik ist sie nicht nur ein schöner Wunsch, sondern sogar gesetzlich verankert. Grundsatz der Öffentlichkeit Die Gemeindeordnung NRW ist hier eindeutig: Nach § 48 GO NRW sind die Sitzungen des Rates grundsätzlich öffentlich. Das heißt: Jede Bürgerin und jeder Bürger darf zuhören. Demokratie lebt schließlich davon, dass Entscheidungen nachvollziehbar sind. Natürlich gibt es Ausnahmen – etwa, wenn es um Grundstücksverkäufe, Personalfragen oder vertrauliche Verträge geht. Dann wird „nichtöffentlich“ beraten. Aber die Regel lautet: Türen auf, Ohren auf. Informationsrechte der Einwohner Selbst wenn man nicht im Rat sitzt, hat man Rechte: § 23 GO NRW verpflichtet die Gemeinde, ihre Einwohner über wichtige Angelegenheiten zu informieren. § 24 GO NRW gibt jedem das Recht, Anregungen und Beschwerden vorzubringen. Der Rat muss sich damit befassen – egal ob es um den Wunsch nach einem neuen Zebrastreifen geht oder um Kritik am Steuerhebesatz. Beispiel: Eine Gruppe Jugendlicher beantragt einen neuen Bolzplatz. Auch wenn sie (noch) nicht wahlberechtigt sind, können sie sich mit einem Bürgerantrag einbringen – und der Rat muss darüber reden. Informationsrechte der Ratsmitglieder Noch weiter gehen die Rechte der Ratsmitglieder: Sie haben nach § 55 GO NRW ein umfassendes Fragerecht gegenüber der Verwaltung. Außerdem haben sie Anspruch auf rechtzeitige und vollständige Informationen, damit sie sachgerecht entscheiden können. Merke: Ohne Informationen keine fundierte Entscheidung – deshalb ist das Informationsrecht ein zentrales Element der Ratsarbeit. Transparenz in der Praxis – mehr als Sitzungsprotokolle In vielen Kommunen gibt es heute Ratsinformationssysteme im Internet. Dort können Bürger und Ratsmitglieder: Tagesordnungen einsehen Beschlüsse nachlesen oft sogar Sitzungsunterlagen herunterladen Das ist ein großer Fortschritt in Sachen Transparenz. Schon gewusst? In einigen Städten kann man sogar live per Video die Ratssitzung verfolgen. In anderen Kommunen gilt dagegen noch das Motto: „Wer’s wissen will, soll kommen.“ Grenzen der Transparenz So wichtig Transparenz ist – es gibt auch berechtigte Grenzen: Datenschutz: Personalangelegenheiten oder private Daten dürfen nicht öffentlich werden. Verhandlungspositionen: Bei Grundstücksverkäufen oder Ausschreibungen könnte eine öffentliche Diskussion der Gemeinde schaden. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt: Wann überwiegt das öffentliche Interesse, wann der Schutz sensibler Informationen? Fazit Transparenz ist kein Luxus, sondern ein Grundpfeiler der Demokratie. Sie stärkt das Vertrauen der Bürger. Sie macht Politik nachvollziehbar. Sie ermöglicht Beteiligung – ob als Fragesteller in der Einwohnerfragestunde oder als Ratsmitglied mit umfassendem Informationsrecht. Oder kurz gesagt: Nur wer informiert ist, kann mitreden.
von Kommunales Wissen kompak 24. September 2025
Stichwahl in NRW – wenn zweimal gewählt werden muss Hauptverwaltungsbeamte – wer ist das eigentlich? In Nordrhein-Westfalen gibt es mehrere „Spitzenposten“ in der Kommunalpolitik, die nicht vom Rat gewählt, sondern direkt von den Bürgerinnen und Bürgern bestimmt werden. Dazu gehören: der Bürgermeister in Städten und Gemeinden (§ 65 GO NRW), der Oberbürgermeister in kreisfreien Städten (§ 65 GO NRW), und der Landrat in den Kreisen (§ 46 Kreisordnung NRW – KrO NRW). Sie alle gelten als hauptamtliche Verwaltungsbeamte. Ihre Besonderheit: Sie haben eine Doppelrolle – beim Bürgermeister zum Beispiel Vorsitz im Rat (§ 40 Abs. 2 GO NRW) und Leitung der Verwaltung (§ 62 GO NRW). Damit sind sie sowohl politisch sichtbare Repräsentanten als auch die eigentlichen „Chefs der Verwaltung“. Die Stichwahl – wenn keiner die absolute Mehrheit erreicht Nach dem Kommunalwahlgesetz NRW (§ 46 KWahlG NRW) gilt: Ein Bürgermeister oder Landrat ist nur dann im ersten Wahlgang gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der Stimmen bekommt. Erreicht das keiner der Bewerber, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Diese findet in der Regel zwei Wochen später statt – 2025 am 28. September. Die Idee dahinter: Ein so wichtiges Amt braucht ein klares Mandat der Mehrheit. Beispiele: Weilerswist und Bad Münstereifel: Am 28. September 2025 dürfen die Bürgerinnen und Bürger in Weilerswist und Bad Münstereifel noch einmal zur Urne: In Bad Münstereifel und Weilerswist entscheidet sich jeweils zwischen den beiden stärksten Bewerbern des ersten Wahlgangs am 14. September wer das Rathaus künftig führt. Die Entscheidung ist in beiden Orten offen – die Stichwahl bringt die Klärung. Und was ist mit dem Landrat? Auch der Landrat ist ein hauptamtlicher Verwaltungsbeamter und wird nach denselben Grundsätzen gewählt. Die Grundlage hierfür ist die Kreisordnung NRW (§ 46 KrO NRW). Seine Rolle ist vergleichbar mit der des Bürgermeisters: Vorsitz des Kreistages, Leitung der Kreisverwaltung, Repräsentation nach außen. Damit ist der Landrat für den gesamten Kreis verantwortlich – und damit auch für übergeordnete Aufgaben, die mehrere Gemeinden betreffen. Im Kreis Euskirchen erhielt Markus Ramers (SPD) bereits im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit,. Allerdfings gab es bereits im Vorfeld bereits rechnerische Klarheit, dass es nur einen Wahlgang geben würde. Neben Ramers gab es nur eine weitere Bewerberin. Fazit Oft höre ich Argumente, wie "ein zweiter Wahlgang kostet Geld". Ja, die Durchführung von Wahlen kosten in unserem Lande immer Geld. Ich kann mir nicht vorstellen, auf Demokratie zu verzichten, um Geld zu sparen. Ich sehe es auch anders: die Stichwahl ist kein überflüssiger zweiter Wahlgang, sondern ein wichtiger Mechanismus für die demokratische Legitimation: Sie sorgt dafür, dass Bürgermeister und Landräte eine echte Mehrheit hinter sich haben. Sie verhindert, dass Spitzenämter durch eine zufällige Stimmenverteilung im ersten Wahlgang besetzt werden. Vielleicht "nur", weil es eine Vielzahl an Bewerbern gegeben hat, die sich im Zweifel (weil z. T. ähnliche politische Ausrichtung) gegenseitig im ersten Anlauf die Stimmen der Wählerschaft gegenseitíg "abgenommen" haben. Wie vorstellbar das ist soll ein Beispiel aus dem Jahr 2020 verdeutlichen:  So wurde Michael Joithe beispielsweise 2020 Bürgermeister in Iserlohn, obwohl er im ersten Wahlgang mit "nur" 15,8% der Stimmen den zweiten Platz belegte. In der Stichwahl setzte er sich mit einem sehr knappen Vorsprung gegen die Erstplatzierte durch, die im ersten Wahlgang 39,8% erzielte und einem dem Grunde nach recht recht deutlichen Vorsprung "verspielte". Am 28. September heißt es in Weilerswist und Bad Münstereifel also: Noch einmal wählen! Wer Verantwortung übernimmt, soll das mit einem klaren Votum der Mehrheit tun.
von Kommunales Wissen kompakt 17. September 2025
Ausgleichssitze – wenn ein Wahlergebnis den Rat aufbläht Was sind Ausgleichssitze? In Nordrhein-Westfalen hat jede Kommune eine festgelegte Zahl von Ratsmitgliedern, abhängig von ihrer Größe. Weilerswist kam bisher mit 30 Ratsmitgliedern aus. Doch: Das Kommunalwahlgesetz NRW sorgt dafür, dass die Sitzverteilung im Rat die Stimmenanteile der Parteien möglichst genau abbildet. Wenn das mit der Grundzahl der Sitze nicht gelingt, werden sogenannte Ausgleichssitze vergeben. Das klingt nach einem technischen Detail – hat aber große Wirkung. Denn plötzlich wächst der Rat – und zwar nicht nur um einen Platz, sondern gleich um eine ganze Reihe zusätzlicher Sitze. Weilerswist nach dieser Wahl: 30 ➝ 40 Sitze Genau das ist jetzt in Weilerswist passiert. Das Wahlergebnis war ungewöhnlich „gestreckt“, die Ausgleichsmandate griffen – und so wächst der Rat von 30 auf 40 Mitglieder. Die Folgen im Überblick: CDU und SPD profitieren am stärksten: Sie gewinnen durch die zusätzlichen Sitze an Mandaten. Die Grünen bleiben bei ihrer bisherigen Zahl von Mandaten. Die AfD war bereits im Rat vertreten und hat ihren Stimmenanteil zwar ausgebaut. Aber: Nachhaltig angestoßene Themen? Fehlanzeige. Auch künftig wird sie alleine keine Mehrheiten bilden oder durchsetzen können. Die UWV verliert im neuen Gefüge zunächst etwas an Bedeutung: Bislang konnte sie garantieren, dass keine zwei große Fraktionen im Alleingang eine Mehrheit organisieren. Mit der neuen Ratsgröße und den zusätzlichen Mandaten ist das nun wieder möglich. Hinzu kommt: Die beiden stärksten Fraktionen stehen sich auch in der Stichwahl um das Bürgermeisteramt gegenüber – was die politische Dominanz weiter verstärken dürfte. Mehr Sitze = mehr Kosten Ein größerer Rat ist nicht nur symbolisch, sondern auch finanziell bedeutsam. Mit jedem zusätzlichen Mandat steigen die Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Fraktionszuwendungen. Die Arbeit des Rates wird also teurer – ohne dass dadurch automatisch mehr Effizienz entsteht. Protestwahl mit Nebenwirkungen Viele Stimmen, die an eine bestimmte Partei gingen, sollten ein Signal sein – vor allem gegen die Politik auf Bundesebene. Überregionale Kräfte, hatten bewusst zu einer solchen Protestwahl aufgerufen. Doch ob eine reine Protestwahl bei einer Kommunalwahl, die am Ende über Kita-Beiträge, Straßenausbau oder Baugebiete entscheidet, tatsächlich einen Effekt in Berlin auslöst, darf stark bezweifelt werden. Das Paradoxe: Der gewünschte Denkzettel für CDU, SPD, FDP und Grüne hat in Weilerswist das Gegenteil bewirkt. Durch die Mechanismen der Ausgleichsmandate sitzen CDU und SPD nun stärker im Rat als zuvor. Fazit Der Wählerwille hat den Rat nun erstmal größer und teurer gemacht. Die AfD ist erneut im Rat vertreten, doch ihre bisherige Arbeit zeigt: nachhaltige Impulse blieben aus – und auch künftig wird sie ohne Partner nichts bewegen. Die UWV ist geschwächt, da CDU und SPD künftig wieder alleine Mehrheiten organisieren können. Ob diese neue Konstellation dem Wohl der Gemeinde dient, muss jede und jeder selbst beurteilen. Fakt ist: Der Wählerwille hat gesprochen – er wird künftig teurer abgebildet als bisher. Das gilt es zu akzeptieren und zu respektieren. Damit ist nun zu arbeiten.
von Uwe Wegner 16. September 2025
Nach der Kommunalwahl erfüllt mich das Ergebnis in meinem Wahlbezirk Weilerswist-Süd (Süd) (104) mit unendlich viel Dankbarkeit und Stolz. Mit 19,45 % haben Sie mir als Kandidat der UWV ein außergewöhnliches Vertrauen geschenkt – und das in einer Situation, in der wir als UWV auf Gemeindeebene insgesamt nur 7,92 % erreicht haben. Gerade deshalb weiß ich Ihr Vertrauen von ganzem, ganzem Herzen zu schätzen. Dieses Ergebnis ist für mich weit mehr als nur eine Zahl – es ist ein klarer Auftrag und eine riesige Motivation, mich auch in Zukunft mit ganzer Kraft, Leidenschaft und Überzeugung für Sie einzusetzen. Ja, es war für uns als UWV eine Wahl, die ein etwas schlechteres Ergebnis als vor fünf Jahren brachte (9,31 %). Aber für mich persönlich bedeutet dieses Votum: Ich gebe nicht auf. Im Gegenteil – Dieser persönliche Zuspruch ist mein Ansporn, mich weiter entschlossen und unermüdlich einzusetzen. Mein Respekt und meine Glückwünsche gehen an meine Mitbewerberinnen und Mitbewerber in meinem Wahlkreis: Tanja Kircher (CDU) zum Gewinn des Wahlkreises, sowie Daniel Rudan (SPD), Daniela Osbahr (FDP) und Andreas Froitzheim (Grüne), die (wie ich) künftig ebenso im Rat (über die sog. Reservelisten ihrer Parteien) vertreten sind. Damit ist der Wahlbezirk 104 so stark und vielfältig wie kein anderer im Gemeinderat vertreten – und das kann für uns alle hier vor Ort nur positiv sein. Noch einmal: 19,45 % für die UWV in meinem Wahlkreis – das macht mich demütig, dankbar und kämpferisch zugleich. Danke von ganzem Herzen für dieses Vertrauen.
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Glaubwürdigkeit

Glaubwürdigkeit ist das "A" und "O" für ein erfolgreiches Miteinander.

Diese fehlt mir bisher an ganz vielen Stellen in unserer Gemeinde.
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Transparenz und Vertrauen

Transparenz und Vertrauen sind unumgänglich für faire Diskussionen und gute Entscheidungen.  

Gerade hier gibt es in Weilerswist Nachholbedarf.
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Erfahrung und Wissen

Erfahrung und Wissen  sind die Schlüssel für eine optimale Vertretung der Interessen der Bürgerschaft.
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