Uwe Wegner
Vorsitzender der
UWV im Kreis Euskirchen
und
UWV-Fraktion im Gemeinderat Weilerswist
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Die "Arbeit des Rates", wieder ein sehr umfangreiches Thema, welches ich angesichts des Umfangs wieder unterteilen muss. Wenn es um die Arbeit des Rates geht, dann muss man sich zunächst damit befassen, welche Aufgaben der Rat eigentlich hat. Wer meine Serie aufmerksam verfolgt hat, der erinnert sich: Rat und Verwaltung sind Träger der Selbstverwaltung. Sie kümmern sich, sehr kurz dargestellt, um alle Angelegenheiten der Gemeinde. Wie schon berichtet, besteht der Gemeinderat aus den gewählten Ratsmitgliedern sowie dem Bürgermeister. Den Vorsitz in den Ratssitzungen führt in der Regel der Bürgermeister, der dabei ebenfalls stimmberechtigt ist. Dem Rat obliegt die Verantwortung für sämtliche kommunalen Verwaltungsangelegenheiten. Es gibt jedoch bestimmte Entscheidungen, die ausschließlich vom Rat getroffen werden dürfen und nicht delegiert werden können. Dazu zählen nach § 41 GO NRW insbesondere: Festlegung grundlegender Verwaltungsgrundsätze Wahl der Ausschussmitglieder und ihrer Stellvertreter Wahl der Beigeordneten Verleihung und Aberkennung des Ehrenbürgerrechts sowie anderer Ehrentitel Änderungen des Gemeindegebietes Erlass, Änderung oder Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften Endgültige Beschlüsse im Flächennutzungsplanverfahren sowie satzungsrechtliche Entscheidungen auf Grundlage des Baugesetzbuches Verabschiedung des Haushaltsplans und Stellenplans, Aufstellung von Haushaltskonsolidierungskonzepten sowie Zustimmung zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen Bestellung und Abberufung der Leitung sowie der Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung – auch für Aufgaben, die über die gesetzliche Pflicht hinausgehen Zustimmung zu Verträgen zwischen der Gemeinde und Ratsmitgliedern, Ausschussmitgliedern oder dem Bürgermeister sowie leitenden Verwaltungsmitarbeitern – entsprechend den Vorgaben der Hauptsatzung Übernahme freiwilliger Aufgaben ohne gesetzliche Verpflichtung Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen Darüber hinaus kann der Rat bestimmte Aufgaben an Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen. Die laufenden Verwaltungsangelegenheiten werden in der Regel vom Bürgermeister eigenverantwortlich geführt. Sie erfordern keine Beratung oder Entscheidung durch den Rat oder die Ausschüsse. Es gibt grundsätzlich eine klare Abgrenzung zwischen politischen Entscheidungen und administrativem Handeln. In der Praxis führt dies in manchen Kommunen jedoch regelmäßig zu Kompetenzgerangel. So argumentiert man seitens der Verwaltung oft mit dem sperrigen Begriff des "Geschäftes der laufenden Verwaltung". Erfahrungsgemäß auch dann, wenn es oft nicht zutrifft. Spätestens an dieser Stelle brauchen manche Ratsmitglieder oft starke Nerven und reißfeste Hosentaschen. Letztere müssen nur allzu oft geballte Fäuste in sich tragen. Der Gemeinderat ist entsprechend der Regelungen des § 49 GO beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Solange die Beschlussunfähigkeit nicht ausdrücklich festgestellt wurde, gilt der Rat als beschlussfähig. Wird ein Tagesordnungspunkt wegen Beschlussunfähigkeit vertagt und erneut zur Abstimmung aufgerufen, kann der Rat bei der zweiten Beratung unabhängig von der Zahl der Anwesenden entscheiden – vorausgesetzt, in der Einladung wurde auf diese Sonderregelung hingewiesen. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst ( § 50 GO ). Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. In der Regel wird offen abgestimmt. Es kann jedoch eine geheime oder namentliche Abstimmung beantragt werden. In einem solchen Fall hat die geheime Abstimmung Vorrang vor der namentlichen. Enthaltungen und ungültige Stimmen beeinflussen die Feststellung der Beschlussfähigkeit, werden aber bei der Stimmenmehrheit nicht mitgezählt. Wird ein Antrag beispielsweise mit 21 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen angenommen, gilt dieser Beschluss als einstimmig.

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? Zum Thema: Einwohnerfragerecht In der heutigen Folge „Gesagt-Getan“ blicken wir auf Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Für uns als UWV ein ganz wichtiger Aspekt. Heute betrachten wir hier den Teilaspekt der „Einwohnerfragestunden“. Als der aktuelle Rat frisch gewählt war, hatte insbesondere die UWV-Fraktion zahlreiche Änderungen für die Geschäftsordnung eingebracht. Ziel: war es dabei die Beteiligung der Bürgerschaft zu verbessern und für mehr Transparenz zu sorgen. So wie im Wahlprogramm 2020 als Ziel aufgeführt. Manches Vorhaben scheiterte am Widerstand der Mehrheiten. Manches gelang uns dennoch. Positives Beispiel: ist der in den Sitzungen regelmäßig wiederkehrende Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“: So sah die alte Geschäftsordnung noch vor, dass Anfragen der Bürger drei Tage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden mussten. Dazu mussten die Fragesteller diese Fragen auch noch einmal selber vortragen. Dank der Initiative der UWV-Fraktion konnte hier eine Verbesserung erzielt werden. Fragen müssen heute nicht mehr schriftlich im Vorfeld eingereicht werden und können in jeder öffentlichen Sitzung auch spontan in mündlicher Form gestellt werden. Dies gilt zudem nicht nur für die Ratssitzugen sondern auch in den Sitzungen der Ausschüssen. Kaum zu glauben: aber für eine solche, vermeintlich kleine Verbesserung musste die UWV gegen Widerstände angehen. So bezog sich die Verwaltung hinsichtlich der Notwendigkeit des bisherigen Verfahrens, schlicht auf die Muster-Geschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die UWV arbeitete heraus, dass dieses Argument zur Beibehaltung des bisherigen Verfahrens nicht zutreffend war. Die Mustersatzung sah die unnötige Hürde einer vorherigen, schriftlichen Formulierung der Fragen, samt entsprechender Fristsetzung keineswegs vor. Erstaunlich, dass die anderen politischen Mitbewerber das Verfahren früher offenbar als normal angesehen haben. Ebenfalls spricht es für sich, dass Bürgermeisterin und manche/r Ausschussvorsitzende/r über diesen Tagesordnungspunkt noch lange Zeit in den Sitzungen hinweg gingen. Ganz nach der alten Praxis: „es liegen keine schriftlichen Anfragen vor“. Die UWV will die neue, bürgerfreundliche Regelung zukünftig weiter in der Geschäftsordnung verankert wissen. Bestrebungen diese Beteiligung wieder zurückzudrehen, werden wir widersprechen. Aus dem Wahlprogramm 2020: Unabhängig davon machen wir uns für andere Regelungen in der Geschäftsordnung des Rates stark. Einwohnerfragestunden können hier anders gelebt werden. Derzeit müssen die Anfragen vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden. Dies stellt für uns eine nicht nachvollziehbare Hürde dar. Wir möchten, dass Einwohner ihre Anliegen ohne vorherige Anmeldung in den politischen Gremien mündlich vortragen können. Je nach Komplexität der Frage, sind wir uns im Klaren darüber, dass nicht immer zu jeder Zeit eine voll umfängliche Antwort möglich sein wird. Im Sinne des Fragestellers sollte diese aber im Nachgang immer noch ausgiebig von der Verwaltung beantwortet werden. Ergebnis 2025: Die UWV hat das beschriebene Ziel aus dem Wahlprogramm erreicht.

Einladung zum Frauentreff der "Unabängigen" Dienstag, 3. Juni 2025 · 19:00 Uhr Historische Weinstube · Hotel zum Schwan Ein Abend unter Frauen – voller Lebensfreude, Austausch und echter Verbundenheit. Am 3. Juni laden wir herzlich zum nächsten Frauentreff der UWV ein. In der stimmungsvollen Atmosphäre der historischen Weinstube im Hotel zum Schwan genießen wir inspirierende Gespräche, stärken unser Netzwerk und feiern die Vielfalt unserer Gemeinschaft. Ob neues Gesicht oder vertrautes Gesicht – jede Frau ist willkommen. Kommen Sie vorbei, lassen Sie sich ein auf gute Gespräche und einen genussvollen Abend in bester Gesellschaft. Wir freuen uns auf Sie! Foto: geralt auf pixabay.de

Es ist an der Zeit nun auch nach und nach unsere Kandidatinnen und Kandidaten vorzustellen. Den Auftakt machen wir heute mit unserem Kandidaten für den Wahlbezirk 413, Groß Vernich (Nord): Joachim Dürer Jahrgang 1940, verwitwet Beruf: Regierungsdirektor a.D. "Nur eine starke UWV in Rat und Kreistag ist Garant für eine Politik, die die Menschen wirklich mitnimmt und in Entscheidungen einbezieht. Das Allgemeinwohl muss wieder mehr in den Mittelpunkt rücken. Nur so kann Politik wieder an Glaubwürdigkeit gewinnen.” Joachim Dürer ist Gründungsmitglied der „Unabhängigen“ in Weilerswist. Er verfügt über außerordentlich viel politische Erfahrungen, u. a. als ehemaliges Mitglied des Kreistages. Portraitfoto: Kaspar Photography

Kommunalwahl 2025 Themenbereich: Verwaltung Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt Verwaltung. Wir setzen uns unter anderem ein für: • Eine Verwaltung, die ein Arbeitsklima der Zufriedenheit schafft • Eine effiziente Verwaltung • Nachvollziehbarkeit der kommunalen Gebühren • Eine Gemeindeverwaltung, die auch als Ausbilder auftritt • Zukunftsorientierte Arbeitsplätze • Schaffung einer Schnittstelle zwischen Verwaltung und privaten Akteuren • Ausbau der Interkommunalen Zusammenarbeit Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm: Unsere Verwaltung muss ein Arbeitsklima der Zufriedenheit schaffen Eine wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Verwaltung ist bürgernahes und serviceorientiertes Personal. Dies setzt ein hohes Maß an Qualifikation und Motivation voraus. Dem vorhandenen Personal sollen daher u. a. mehr Entwicklungsperspektiven und Gelegenheiten zur Fortbildung gegeben werden. Wir stehen für eine effiziente Verwaltung Wir werden weiterhin die vorhandene Verwaltungsstruktur kritisch hinterfragen und für die Zukunft neu ausrichten. Explizit denken wir an den Bauhof. Aufgaben werden seit Jahren an externe Firmen vergeben. Ein Beispiel hierfür ist der Winterdienst. Wir stehen dazu, dass der Bauhof perspektivisch zu einem Dienstleistungs- und Servicebetrieb ausgebaut werden sollte. Fremdvergaben dürfen nur die Ausnahme und nicht die Regel sein. Hierzu bedarf einer kritischen Auseinandersetzung, welche Aufgaben in welchem Maße und mit welcher personellen Ausstattung wahrgenommen werden können und sollen. Maßgeblich für die jeweiligen Entscheidungen muss eine Abwägung von Kosten und Nutzen sein. Zwar hat die Verwaltung eine Organisationsuntersuchung durchführen lassen, deren Ergebnisse im Wesentlichen der Politik unter fadenscheinigen Gründen vorenthalten wurden. Veränderungen organisatorischer Art wurden bedauerlicherweise danach nicht herbeigeführt. Wir haben die kommunalen Gebühren im Blick Bis zur ersten Ratsperiode der UWV kam es immer wieder zu verschiedenen Kostensteigerungen bei den diversen kommunalen Gebühren. Wir haben deutlich gemacht, dass wir dies so nicht unterstützen werden. Tatsächlich haben sich die Fehlkalkulationen nun in geringen Grenzen gehalten. Einzelne Unschärfen können wir nachvollziehen. Unsere Gemeinde als Ausbilder Es muss mehr in Ausbildung investiert werden. Die Gemeindeverwaltung muss hier ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und jährlich Auszubildende einstellen, um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Laut Erhebungen fehlen den öffentlichen Verwaltungen Hunderttausende Mitarbeitende, auch in den Kommunalverwaltungen. Bei einer ohnehin schon dünnen Personaldecke in der Gemeindeverwaltung Weilerswist muss, insbesondere auch der Personalfluktuation, entgegengewirkt werden. Wir stehen für zukunftsorientierte Arbeitsplätze In diesem Zusammenhang stellen wir uns mitarbeiterorientierte Arbeitsbedingungen vor. Dies könnten Weiterentwicklungsmöglichkeiten für alle Mitarbeitende sein, als auch ausgewogene Arbeitszeit- sowie Arbeitsplatzmodelle. Wir streben an, dass sich Auszubildende nach erfolgreicher Abschlussprüfung langfristig an die Gemeindeverwaltung binden. Nur eine ausreichende personelle Ausstattung kann auch persönliche Überlastungen und somit auch Krankenstände vermeiden. Schaffung einer Schnittstelle Verwaltung<> privaten Akteuren Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und privaten Akteuren sowie Vereinen muss zum Nutzen der Bürgerschaft ausgebaut werden. Eine zentrale Ansprechperson als „Kümmerer“ muss zur Verfügung stehen. Diese zeigt nicht nur Wege auf. Sie erörtert Möglichkeiten, und stellt als Service den Kontakt zu anderen Ansprechpartnern her und bietet Lösungen an. Interkommunale Zusammenarbeit Wir können uns nach wie vor für die Verwaltung, deren Aufgabenwahrnehmung und die gesamte Entwicklung unserer Gemeinde, einen intensiven Prozess zum "Modelling of Excellence" vorstellen: D. h. wir können und wollen von anderen Kommunen und ihren Erfahrungen lernen und die besten Lösungen für Weilerswist nutzen, um erfolgreicher zu werden. Bisher sind unsere Anträge an dieser Stelle oft gescheitert. Die Argumente der Verwaltung, von denen sich leider allzu oft unsere politischen Mitbewerber haben überzeugen lassen, reichten von Personalmangel bis hin zu fragwürdigen Rechtsauffassungen. Eine UWV mit mehr Stimmanteilen kann hier zukünftig für mehr für unsere Weilerswister Gesellschaft bewirken.

CDU, SPD und Grüne werden vom Verfassungsgerichtshof in die Schranken gewiesen Kleine Parteien und Wählervereinigungen sind in ihren demokratischen Rechten gestärkt worden. In einer nachvollziehbaren Entscheidung, haben die Richter des Verfassungsgerichtshofes die im letzten Jahr von CDU, SPD und Grünen im Landtag beschlossenen Änderungen zum Kommunalwahlgesetz nun für unzulässig erklärt. Uwe Wegner , Vorsitzender des Kreisverbandes der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV), sieht sich mit dem Urteil in seiner bisherigen Haltung bestätigt: „Es hatte schon damals Geschmäckle, dass die einzigen Profiteure einer veränderten Berechnung der Sitze eben nur die großen Parteien CDU, SPD und Grüne waren, alle anderen aber bei der Sitzverteilung in den kommunalen Vertretungen, der Räte und Kreistage, benachteiligt wurden. Das hat nun der Verfassungsgerichtshof mehrheitlich ebenso gesehen. Es kann schlichtweg nicht gerecht sein, dass für die großen Parteien bei der Berechnung der Sitze die erzielten Prozentpunkte nach der Wahl für die Sitzverteilung aufgerundet, bei den kleinen aber hingegen abgerundet werden sollten.“ Es brauche schon viel Fantasie, dies als gerecht zu verteidigen und anzunehmen, mit derartigen Tricks die Vielfältigkeit politischer Meinungen und damit den Wählerwillen in den kommunalen Vertretungen einzuschränken zu wollen und dies als verfassungskonform zu betrachten. Der Verfassungsgerichtshof sah jedenfalls eine Einschränkung der Chancengleichheit. Wegner abschließend: „Damit ist klar: jede einzelne Wählerstimme für Wählervereinigungen, wie der UWV, geht nicht verloren. Sie bringt weiter mehr Meinungsvielfalt in die kommunalen Vertretungen. Ich gehe davon aus, dass die Wähler den unsäglichen Versuch der Benachteiligung von Wählervereinigungen mit ihrem Votum am 14.09. entsprechend quittieren werden."

Glaubwürdigkeit
Glaubwürdigkeit ist das "A" und "O" für ein erfolgreiches Miteinander.
Diese fehlt mir bisher an ganz vielen Stellen in unserer Gemeinde.
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Transparenz und Vertrauen
Transparenz und Vertrauen sind unumgänglich für faire Diskussionen und gute Entscheidungen.
Gerade hier gibt es in Weilerswist Nachholbedarf.
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Erfahrung und Wissen
Erfahrung und Wissen sind die Schlüssel für eine optimale Vertretung der Interessen der Bürgerschaft.
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