Uwe Wegner



Vorsitzender der UWV im Kreis Euskirchen und der UWV-Fraktion im Gemeinderat Weilerswist



Uwe Wegner

Vorsitzender der


UWV im Kreis Euskirchen




und

 

UWV-Fraktion im Gemeinderat Weilerswist

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24. Januar 2025
In der letzten Fraktionssitzung der UWV hat sich nunmehr auch die Bürgermeisterkandidatin Myriam Kemp vorgestellt. Dabei gab sie spannende Einblicke in ihre Motivation zur Kandidatur und ihre Ziele im Falle einer erfolgreichen Wahl. Matthias Müller , Fraktionsgeschäftsführer der Unabhängigen: „Um es auf den Punkt zu bringen: Myriam Kemp hat mit ihrem Vortrag und ihrer offenen Art einen überzeugenderen Eindruck gemacht, als es manches Mitglied in unseren Reihen erwartet hat.“ Hintergrund so mancher Skepsis war gewiss, dass Myriam Kemp aus den Reihen der Grünen kommt und hier auf kommunaler Ebene maßgeblich in vorderster Front aktiv ist. „Den in der Öffentlichkeit bestehenden, teils negativen Ruf ihrer Partei kennen wir und teilen ihn auch in einigen Punkten. Frau Kemp hat aber als Person sehr deutlich zu erkennen gegeben, nicht mit rein grünen Überzeugungen antreten zu wollen, sondern offen und transparent für alle Seiten zu sein,“ erklärt UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner . Besonders positiv hat es die UWV aufgenommen, dass Kemp mit dieser Problematik mehr als offen umgeht und auch deswegen ganz besonders auf Gespräche und Kommunikation, gerade auch mit Skeptikern, setzt. Inhaltlich gab es in der ausgiebigen Vorstellung viele Schnittmengen mit dem Wahlprogramm der UWV. Müller : „In den Zielen sind wir uns mitunter seit langer Zeit durchaus einig, manchmal jedoch nicht über den Weg dorthin. Aber das kann sich entwickeln." Insgesamt ist man seitens der „Unabhängigen“ zu der Erkenntnis gelangt, dass Myriam Kemp eine geeignete Kandidatin ist und das Zeug hat, sich zu einer mehr als ernstzunehmenden Konkurrentin für die anderen Bewerber um das Bürgermeisteramt zu entwickeln. Wichtig wird es sein klarzumachen, dass es sich bei der Bürgermeisterwahl um eine reine Persönlichkeitswahl handelt und nicht um eine Parteienwahl. Schlussendlich werden Entscheidungen im Rat getroffen, wo es durchaus andere Mehrheiten geben kann. Wichtig ist, so die einhellige Meinung der UWV, dennoch eine Leitung an der Spitze der Verwaltung zu haben, die mit Mut und kreativen Ideen vorangeht und zu der man einen vertrauensvollen Austausch pflegen kann. Wegner : „Das trauen wir Frau Kemp tatsächlich zu.“ Damit ist von den drei Aspiranten um den Chefsessel im Rathaus nun auch die zweite Person - unmittelbar nach ihrer Nominierung - aktiv auf die UWV zugekommen, um sich vorzustellen. Vom CDU-Bewerber gibt es hierzu bislang weiterhin keine Initiative.
22. Januar 2025
UWV kritisiert Vorgehensweise In ungewöhnlichem Rahmen findet am Donnerstagabend die Vorstellung und schlussendlich auch eine Diskussion über den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Weilerswist statt. Allerdings: hinter verschlossenen Türen! Die Art und Weise der Vorstellung und angedachten Diskussionen über den extern erstellten Brandschutzbedarfsplan stößt auf Missfallen in Reihen der Unabhängigen Wähler-Vereinigung Gemäß der Zuständigkeitsordnung obliegt die Beratung über grundsätzliche Angelegenheiten der Feuerwehr des Schutzes vor Gefahrenpotenzialen dem Ausschuss „Bildung Integration Generationen und Soziales“ (BIGS) . Mit einer Mail wurden letzte Woche die Fraktionsvorsitzenden zur Vorstellung des Brandschutzbedarfsplanes eingeladen. Andere Mitglieder des Fachausschusses und ein fraktionsloses Ratsmitglied wurden zunäch s t nicht informiert. Bereits im Haupt- und Finanzausschuss letzte Woche hatte die UVW darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen einigermaßen ungewöhnlich ist. Seitens des zuständigen Beigeordneten Derichs (CDU) wurde das Vorgehen jedoch verteidigt und angeboten, dass natürlich alle Mitglieder des Fachausschusses zu dieser Sitzung kommen könnte. Die besondere Kritik der UVW richtet sich in erster Linie dahingehend, dass der zuständige Fachausschuss zunächst bewusst in seiner Kompetenz beschnitten wurde, vor allem aber auf der anderen Seite der Grundsatz der Öffentlichkeit für politische Themen in massiver Weise durchbrochen wird. Ziel der Verwaltung ist die Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplan bereits in der Ratssitzung nächste Woche Donnerstag. Ob und wie sehr es dann noch zu einer ernsten öffentlichen Diskussion kommen kann und wird, mag bezweifelt werden, wenn bereits im stillen Kämmerlein „beraten“ wurde. UWV-Ratsherr Matthias Müller : „Ich sehe hierin den Versuch Probleme und Bedenken, die sich ergeben könnten, aus der Öffentlichkeit rauszuhalten. Nach Vorstellung des Planes nur eine Woche Beratungszeit zu geben, bei einem so umfassenden und für die Weilerswister bedeutsamen Thema, ist zu wenig.“ Die UVW-Fraktion stellt klar: Wesentliche Diskussionen gehören dorthin wo sie nach Geschäftsordnung zugewiesen, in den Fachausschuss und zwar in öffentlicher Sitzung. „Die Unabhängigen“ werden keine „Schatten-Ausschüsse“ zur Grundlage von Entscheidungen machen. Die UWV wird den Brandschutzbedarfsplan mit der gebotenen Seriosität beraten und sich mit weiteren Experten dazu austauschen. Demnach wird man eine Vertagung in den Fachausschuss beantragen, andernfalls müsse man mangels ausreichender Beratungszeit zunächst gegen die Verwaltungsvorlage votieren müssen. „Die Unabhängigen“ werden sich dennoch nicht aus Prinzip der Vorstellung verweigern, denn man sieht sehr wohl die Sinnhaftigkeit den größtmöglichen Input für die Beratung wie alle anderen Fraktionen zeitnah zu erlangen. Müller : „Wir werden uns nicht in die Ecke verkriechen, wenn wir das Verfahren und den Ablauf für falsch halten. Wir sind lösungsorientiert, aber eben auch kritisch und auf Transparenz für die Bürger bedacht.“ r
22. Dezember 2024
Leider zeigt nur die UWV "Klare Kante" Wie schon im letzten Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung vermochte die Verwaltung nun auch dem Rat den Sinn eines Einzelhandelskonzept nicht wirklich nahe zu bringen. Im Fachausschuss wurden diverse Fragen gestellt, die nicht zufriedenstellend beantwortet werden konnten. Weder vom beauftragten Büro, noch von der Verwaltung. Daher erfolgte mit deutlicher Mehrheit eine Vertagung in den Rat . Anstatt diese Fragen in einer ergänzenden Vorlage zu beantworten oder das Thema in anderer Weise nachzubereiten, wurden auch in der letzten Sitzung des Rates im Jahr 2024 keine in sich schlüssigen Erklärungen abgegeben. Man könne dann daher auch die Frage stellen, ob das Thema in der Verwaltung überhaupt sonderliche Priorität habe. UWV-Fraktionschef Uwe Wegner : "Das vorgelegte Konzept weist handwerkliche Fehler auf. Es gibt beispielsweise eine Prognose auf eine Entwicklung im Jahre 2023. Heute haben wir 2024, bald schon 2025." Ein solches Konzept dennoch zu verabschieden ist nach Auffassung der "Unabhängigen" unseriös. Es stelle sich zudem die Frage, warum das laut Ersteller Anfang 2023 der Verwaltung zugestellte Konzept erst knapp 1,5 Jahre später der Politik bekanntgemacht werde. Die Erläuterung, es hätten noch Träger öffentlicher Belange gehört werden müssen, überzeugt die UWV nicht. Wegner : „Das ist doch kein Grund, dass man das nicht vorher den politischen Entscheidungsträgern hätte vorstellen können.“ Die Ablehnung sei daher laut UWV am Ende die logische Konsequenz. Alle anderen Fraktionen stimmten allerdings ohne weitere Nachfragen in der Sitzung für das Einzelhandelskonzept . Insbesondere die uneingeschränkte Zustimmung durch CDU und FDP ist nach Auffassung der UWV-Fraktion wundersam. So vertrat man gerade aus deren Reihen nach der Sitzung des Fachausschusses die Meinung, das Konzept könne man bestenfalls als Empfehlung beschließen, aber nicht als bindendes Konzept. Der kurzfristige Sinneswandel wurde nicht erläutert. Foto: Tumisu bei Pixaybay.de 
20. Dezember 2024
Am 19.12.24 stand im Rat der Gemeinde Weilerswist die Entscheidung an, den sogenannten Hebesatz für die Grundsteuer festzusetzen. Polemische Parolen flankierten den Sitzungstag: 692% Hebesatz nach intensiver Analyse des Haushalts durch eine Ratsfraktion Warnung vor „einem gefährlichen Pokerspiel mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger“ Die Unabhängige Wähler-Vereinigung macht dieses "Niveau" nicht mit! Uns ist wichtig, dass der Weg, der zur Festlegung der Grundsteuer führte, transparent für alle Bürgerinnen und Bürger in Weilerswist ist. Den Meisten war der Begriff der Grundsteuer nicht oder nur am Rande bekannt. Erst mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.04.2018 kam die Grundsteuer in den Fokus der Bürger. Landläufig ist die Meinung, dass Grundsteuer nur Hausbesitzer betrifft und für den Rest der Bevölkerung nicht von Belang ist. Dabei betrifft die Grundsteuer jeden, der Wohneigentum besitzt oder zur Miete wohnt. Die Grundsteuer wird, von den Meisten nicht beachtet, in den Mietnebenkosten einberechnet. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zielt primär auf den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) ab. Für das Gericht war es nicht primär von Belang, dass es im Westen seit 1964 (im Osten seit 1935) kein Verfahren zur Feststellung der Immobilienwerte mehr gab. Vielmehr war es wichtig, die Unterschiede der Wertentwicklung bei Immobilen abzubilden. Die Ausstattungsstandards haben sich erheblich verbessert. Dies führt dazu, dass alte Immobilien mit alten Standards im direkten Vergleich zu neu errichteten Immobilien mit den aktuellen Standards, im Wert gesunken sind. Beispielhaft nannten die Richter Isolierverglasungen. Heute sind sie Standard – in den 1960ern gab es sie noch gar nicht. Durch die alten Wertermittlungen wurden diese Unterschiede bei der Grundsteuer nicht berücksichtig. In Folge musste der Staat zum 01.01.2022 alle bebauten oder bebaubaren Grundstücke sowie Gebäude in der Bundesrepublik Deutschland neu bewerten. Die daraus resultierenden Erhebungen der Finanzämter sind sicher allen Eigentümern noch in intensiver Erinnerung. Als Ergebnis wurde der Grundsteuerwert aller Immobilien festgelegt. Auch die Steuermesszahl wurde angepasst und zum Ausgleich der Wertsteigerung abgesenkt. Das Bundesmodell sieht dabei folgende feste Werte vor: Wohngrundstück, etwa Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungen und Mehrfamilienhäuser: 0,31 Promille andere bebaute Grundstücke, etwa Geschäftsgrundstücke: 0,34 Promille unbebautes Grundstück: 0,34 Promille Die Steuermesszahl wird mit dem Wert des jeweiligen Grundstücks –dem Grundsteuerwert – multipliziert. Als Zwischenergebnis kommt der Grundsteuermessbetrag heraus, der anschließend mit dem Hebesatz der Gemeinden multipliziert wird. Daraus ergibt sich die endgültige Höhe der Grundsteuer, die Eigentümer jährlich zahlen müssen. Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer Ein Hebesatz von z.B. 610 v.H. bedeutet dann: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x 6,10 Zur Ermittlung des Hebesatzes hat der Bund eine Empfehlung zu einem einheitlichen Hebesatz gegeben. Hier sollen Wohn- und Nichtwohneigentum mit dem gleichen Hebesatz berechnet werden. Das kann bedeuten, dass Bewohner von Wohneigentum das Nichtwohneigentum mitfinanzieren. Als alternativen Entwurf hat der Landtag NRW das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen am 4. Juli 2024 verabschiedet. Das beschlossene Gesetz sieht ergänzend zur bisherigen Regelung die Möglichkeit einer Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B vor – also die Anwendung unterschiedlicher Hebesätze. Dadurch wird es den Kommunen freigestellt, diese Hebesätze – in Abhängigkeit von den räumlich strukturellen Gegebenheiten vor Ort – so auszutarieren, dass es nicht zu einer übermäßigen Belastung etwa der Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien kommt. Die Gutachten über die Anwendung des einheitlichen und des differenzierten Hebesatzes sind kontrovers. Wenn Sie sich ein eigenes Urteil bilden wollen, finde Sie eine Gegenüberstellung der beiden Gutachten des Landes NRW und des deutschen Städtetages im Ratsinfosystem der Gemeinde Weilerswist: Einheitlicher Hebesatz vs. differenzierter Hebesatz Für Verwaltung, CDU, AfD und FDP ist das Totschlagargument ein möglich verfassungsrechtliches und fiskalisches Risiko im Falle einer Klage gegen Steuerbescheide auf Grundlage des differenzierten Hebesatzes. Hier wird wollend verschwiegen, dass dieses Risiko bei allen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen besteht und auch für einen einheitlichen Hebesatz gelten würde. Die CDU-Fraktion schürt hier die Angst der Bürgerinnen und Bürger und warnt vor „einem gefährlichen Pokerspiel mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger“. Gleichzeitig sieht man sich in der Lage und kompetent, eine intensive Analyse des Haushaltes gemacht zu haben. In der Ratssitzung vom 19.12.2024 stand die Verabschiedung der Hebesätze für die Gemeinde Weilerswist auf der Tagesordnung. Die Ratspersonen mussten beschließen, ob ein einheitlicher Hebesatz oder ein differenzierter Hebesatz zur Anwendung kommen soll. In beiden Fällen soll die sog. Aufkommensneutralität gewährleistet bleiben. Das bedeutet, dass die Einnahmen der Gemeinde nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor oder so geplant waren. Allerdings kann es zu Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern kommen. Bei dem, vom Bund vorgeschlagenen, einheitlichen Hebesatz kämen in Weilerswist gemäß Verwaltungsvorlage folgender Hebesatz für Wohn- und Nichtwohneigentum zur Anwendung: Der Hebesatz würde von den ursprünglich prognostizierten 650 v.H. auf 730 v.H. angehoben werden. Bei Anwendung des o.g. Gesetzes des Landes zur optionalen Anwendung des differenzierten Hebesatzes, würden dieser für Wohngrundstücke 635 v.H. und für Nichtwohngrundstücke 935 v.H. betragen. Die UWV Weilerswist ist sich bewusst, dass nicht jeder, der zur Miete wohnt oder Wohneigentum besitzt, in der heutigen Zeit die finanziellen Möglichkeiten hat, die Folgen einer erhöhten Grundsteuer aufzubringen. Wir folgen nicht der Polemik und Angst schürender Argumente zu Lasten der Wohnenden! Wohnraum muss bezahlbar bleiben. Dazu gehört Wohnraum nicht unnötig zu belasten. Weder durch die Grundsteuer noch zugunsten anderer Eigentumsformen! Aus diesem Grund haben sich die Fraktionen von UWV, SPD und Grüne für den differenzierten Hebesatz ausgesprochen. Mit den Stimmen der Bürgermeisterin, CDU, AfD und FDP wurde dies jedoch abgelehnt. Ebenfalls zunächst abgelehnt wurde ein Antrag der CDU, den einheitlichen Hebesatz von 730 v.H. auf 692 v.H. abzusenken. Dies hätte zur Folge, dass dem Haushalt 2025 knapp 250.000 Euro fehlen würden. Konkrete Einsparmaßnahmen oder -positionen wurden trotz der eingangs erwähnten intensiven Analyse nicht genannt. Im Ergebnis galt es nach Scheitern der beiden Anträge a) auf Differenzierung b) Senkung des Hebesatzes dennoch eine Steuersatzung zu verabschieden. Die Befürworter der Differenzierung UWV, SPD und Grüne) sahen sich folgerichtig und konsequent nicht in der Lage einem einheitlichen Hebesatz zuzustimmen, egal welcher Höhe. Die CDU mit ihren Verbündeten in der Sache beharrten aber darauf, keinen Satz (wie von der Verwaltung vorgeschlagen) von 730 v.H. zu beschließen. Im Ergebnis hätte das jeweilige Beharren auf die Position (und dann konsequent „nein“ zu stimmen) zu einer Ablehnung einer Hebesatzsatzung geführt. In der Folge hätte die Gemeinde zunächst keinerlei Einnahmen aus Grundsteuer 2025 einnehmen können. In der Folge ließ die Bürgermeisterin nach einer knapp halbstündigen Sitzungsunterbrechung, in der im persönlichen Austausch keine Einigung erzielt wurde, also im Kern noch einmal über den CDU-Antrag abstimmen. Lediglich „ergänzt“ um den Zusatz, man werde bemüht sein zu prüfen, wo man die dann fehlenden 250.000 € einsparen werde. Die Bürgermeisterin stimmte nun mit CDU, AfD und FDP und so kam es dann doch zu einer knappen Mehrheit für den einheitlichen, gesenkten Hebesatz für die Grundsteuer B. Wie die Deckungslücke, die übrigens durch eine deutlich zu erwartende Steigerung der Kreisumlage noch höher werden dürfte, gefüllt wird? Das bleibt also offen. Insbesondere vor dem Hintergrund dringenden Handlungsbedarfes an Investitionen im Bereich Schulen, Straßenbau, Feuerwehr, etc.; Bemerkenswert also im Ergebnis: Die CDU in Weilerswist vertraut zwar rechtlich keiner Regelung, die ihre eigene Landesregierung mit zu verantworten hat, traut aber dennoch einem von dort vorgeschlagenen Richtwert in Sachen Hebesatz für Weilerswist erklärt kurz VOR der Sitzung in einem SocialMedia-Beitrag, man habe den Haushalt analysiert und habe Einsparpotential ausgemacht erklärt kurz VOR der Sitzung in einem SocialMedia-Beitrag, man habe das mit der Verwaltung abgestimmt erklärt IN der Sitzung, man werde sich bemühen Einsparpotentiale zu finden IN der Sitzung stimmt die Verwaltung (Bürgermeisterin) aber zunächst gegen den Vorschlag belastet die von der CDU angeführte Mehrheit im Kern nun Wohneigentum zu Lasten von Gewerbeeigentum versucht die CDU alle anderen, die mit Blick auf die Belastungen des Haushaltes (übrigens auch in den Folgejahren) eine Senkung kritisch sehen, als unsoziale Steuererhöher darzustellen. Dabei geht es tatsächlich um folgendes: den Gesamtbetrag an Einnahmen zu sichern, deren Höhe gerade die CDU in der Vergangenheit massiv vorangetrieben und in Zeiten des selbst zu verantwortenden Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen hat. Um wegen der unter CDU-Mehrheiten entstandenen finanziellen Schieflage ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, musste noch der alte Rat vor vielen Jahren eine alle zwei Jahre steigende Grundsteuer einplanen. Letzte Steigerung: 2025; Insoweit wäre der sog. aufkommensneutrale , einheitliche Hebesatz (die Erhöhung, die der alte Rat noch vor Jahren beschlossen hat) bei 730 v.H. gelegen. Der von der CDU als vermeintlich neutral angesehene Hebesatz ist insoweit aus der Luft gegriffen. Die faktische Steuererhöhung hatte die CDU längst selber vor vielen Jahren in die Wege geleitet.  Laut Berechnung der politischen Mitbewerber, der Grünen, wäre das als Horrorszenario dargestellte finanzielle Risiko von Einnahmeverlusten wegen eines etwaigen Klagerisiko nicht höher gewesen, als die jetzt durchgedrückte Reduzierung des einheitlichen Hebesatzes. Bei allem Respekt vor sachlich begründbaren anderen Meinungen: mit seriöser, fundierter Haushaltspolitik hat dies leider wenig zu tun! Im Gegenteil: vielmehr entsteht der Eindruck, dass sich ein Bürgermeisterkandidat mit einer Art Taschenspielertrick und symbolischen Wahlgeschenken bis zu seiner möglichen Wahl ins Ziel retten will, nachdem es zuvor an seiner erklärten Absicht Kritik gegeben hat. Nicht zu vergessen ist nämlich: die fehlenden 250.000 Euro fehlen jedes Jahr und das vom Kämmerer trotzdem schon länger prognostizierte steigende Defizit wird noch größer. Die CDU und ihr Bürgermeisterkandidat halten dies alles eigenen Veröffentlichungen nach für "fair und zukunftssicher". Foto: fotoblend auf pixabay.de
4. Dezember 2024
Die Gemeinde Weilerswist verbleibt weiterhin in der Nordeifel Tourismus GmbH (NeT). Einen Antrag der FDP auf Austritt der Gemeinde als Gesellschafter hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner letzten Sitzung mit überwältigender Mehrheit abgelehnt. Marcel Behrens, sachkundiger Bürger im Fachausschuss und Vorsitzender des UWV-Gemeindeverbandes dazu: "Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Wenn es darum geht, aus der Gesellschaft zu profitieren, ist definitiv noch Luft nach oben für Weilerswist. Fakt ist aber auch, dass einige Vereine und Gewerbetreibende durchaus von der NeT profitieren." "Die Unabhängigen" wollen durch einen Austritt die bisherige Unterstützung einerseits nicht riskieren, und verweisen andererseits darauf, dass die vermeintlichen Einsparungen durch eine Kündigung zu kurz gedacht sind. Am Ende sei es so, dass man im Falle einer Kündigung selber zwar keinen unmittelbaren jährlichen Beitrag mehr an die GmbH abführe, aber die dann fehlenden Beträge über den Kreis (der ebenfalls Gesellschafter ist) geleistet werden. Der Kreis wiederum werde die von Weilerswist zu leistende Kreisumlage dann entsprechend anpassen. "Dann zahlen wir auch, und das ebenfalls nicht wenig. Dann aber ohne jedwede Gegenleistung für Weilerswist", so Behrens. Darüber hinaus könne man nicht ausschließen, dass sich Weilerswist dann im Kreis selber isoliere. Man könne es drehen und wenden wie man wolle, so die UWV, am Ende ist die Gesellschaft durch die Beteiligung des Kreises Euskirchen und aller dem Kreis angehörigen Kommunen eine Solidargemeinschaft. Laut Behrens wäre es ein falsches Signal, wenn man aus reinem Eigennutz auf Solidarität sprichwörtlich pfeife. Es gibt andere Themenfelder, da ist Weilerswist auch auf den Kreis und andere Kommunen angewiesen. Diesen Fakt dürfe man bei der ganzen Diskussion nicht ausblenden. Die UWV hatte dem Vertreter der NeT allerdings sehr deutlich gemacht, dass man wesentlich mehr Potential für Weilerswist sehe, etwa durch den Pumptrack. Nur um ein Beispiel zu nennen. Man werde die weitere Entwicklung genau beobachten und zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal bewerten. Foto: Didgeman bei Pixaybay.de Portraitfoto: kasparphotography
2. Dezember 2024
Politische Konkurrenz stimmte gegen ein gemeinsames Vorgehen Die UWV hatte dieses Jahr u. a. das Thema der Barrierefreiheit in den Fokus genommen. Einerseits mit einem Antrag der Fraktion , andererseits als Thema der Mitmach-Sommeraktion . Seitens der UWV wurde dieses Jahr u. a. ein umfassendes Dokument erstellt, welche Anforderungen beispielsweise in den öffentlichen Gebäuden berücksichtigt werden können, um mehr für Barrierefreiheit zu tun. Im Rahmen der Mitmach-Sommeraktion wurden dann Bereiche im öffentlichen Raum zusammengestellt, welche für Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Problem darstellen, da sie Barrieren schaffen. Barrieren können alle treffen, Blinde, Taube, Menschen mit Geh-Beeinträchtigungen, ältere und ganz junge Verkehrsteilnehmer, Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen. Nun zeigen sich erste Erfolge. Noch ehe politische Mitbewerber nun ebenfalls zunehmend in ihren Anträgen von Barrierefreiheit sprechen, hatte sich Bürgermeisterin Anne Horst als Verwaltungschefin mit der sachkundigen Bürgerin Sandra Fritzler zu einem „Spaziergang“ verabredet und sich für das Thema noch intensiver sensibilisieren lassen. Dieses Thema kam unter anderem auch noch einmal im Rahmen eines UWV-Frauentreffs auf, an dem die Bürgermeisterin teilgenommen hatte. Sandra Fritzler : „Ich freue mich über die positive Entwicklung. Wir bleiben weiter im gemeinsamen Austausch und werden so sukzessive Verbesserungen vorantreiben. Manchmal ist es nur eine Beschilderung, die jemandem zu einem barrierefreien WC verhilft, an manchen Stellen werden wir aber natürlich auch dickere Bretter bohren müssen. Aber: die ersten Schritte sind getan. Das ist ein guter Anfang.“ Über den Sinneswandel einiger politischer Mitbewerber kann Fritzler sich nur wundern. So wurde der UWV-Antrag, sich gemeinsam dem Thema losgelöst der reglementierten Sitzungen, regelmäßig in einem fraktionsübergreifenden Kreis zu widmen von der deutlichen Mehrheit der politischen Mitbewerber im zuständigen Fachausschuss abgelehnt ( hier zum entsprechendem Protokoll, vgl. TOP 14, Seiten 8 und 9). Fritzler : „Da wurde sogar tatsächlich im Fachausschuss gesagt, dass man das nicht verfolgen wolle, da man keine Ahnung davon habe.“ Im Nachgang, dies wiederum sorgt für Freude bei der gesamten UWV, folgen nun sukzessive Anträge einiger Mitbewerber, die sich in ihrer Argumentation zur Notwendigkeit beantragter Maßnahmen, nun auch auf die Barrierefreiheit beziehen. „Da haben wir am Ende dann wohl doch den entsprechenden Nerv getroffen“, lächelt Fritzler . Eine Vision hat sie allerdings noch: „Irgendwann auch die Möglichkeit zu haben, das Fraktionsbüro der UWV im Rathaus erreichen zu können." Dies im Altbau des Rathauses gelegene Arbeitszimmer ist für die engagierte Frau, die selber auf einen Rollstuhl angewiesen ist, schlicht nicht erreichbar. Symbolbild: AbsolutVision auf pixapay.de
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Glaubwürdigkeit

Glaubwürdigkeit ist das "A" und "O" für ein erfolgreiches Miteinander.

Diese fehlt mir bisher an ganz vielen Stellen in unserer Gemeinde.
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Transparenz und Vertrauen

Transparenz und Vertrauen sind unumgänglich für faire Diskussionen und gute Entscheidungen.  

Gerade hier gibt es in Weilerswist Nachholbedarf.
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Erfahrung und Wissen

Erfahrung und Wissen  sind die Schlüssel für eine optimale Vertretung der Interessen der Bürgerschaft.
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