Uwe Wegner
Vorsitzender der
UWV im Kreis Euskirchen
und
UWV-Fraktion im Gemeinderat Weilerswist
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Der Bürgermeister, Teil 2: Wenn der Bürgermeister mal nicht kann – wer springt ein? Auch ein Bürgermeister braucht mal Urlaub. Oder wird krank. Oder steckt im Stau. Und dann? Niemand ist unersetzlich – nicht mal ein Bürgermeister. Doch wer übernimmt, wenn der Chef verhindert ist? Die Antwort ist zweigeteilt – wie so oft in der kommunalen Welt. Ehrenamtliche Stellvertretung – mit Anstand, aber ohne Amtsstempel Nach § 67 GO vertreten die ehrenamtlichen Stellvertreter den Bürgermeister in zwei Bereichen: Bei der Leitung von Ratssitzungen , und bei repräsentativen Aufgaben (Grußworte, Urkunden überreichen, Bäume pflanzen). Aber: Sie dürfen nicht die Verwaltungsgeschäfte übernehmen . Also keine Verträge unterschreiben, keine Sitzungseinladungen verschicken, keine Akten wälzen. Der „Allgemeine Vertreter“ – wenn’s wirklich wichtig wird Steht in § 68 GO: Der „allgemeine Vertreter“ übernimmt alles andere. Das ist meist ein Beigeordneter oder leitender Verwaltungsbeamter. Der kann den Bürgermeister in dessen „eigentlichen“ Aufgaben vertreten – etwa beim Einberufen von Ratssitzungen oder beim Unterzeichnen von rechtlich relevanten Dokumenten. Warum ist das wichtig? Weil falsche Vertretung fatale Folgen hat: Ein Vertrag, den z. B. der ehrenamtliche Stellvertreter unterzeichnet, kann ungültig sein , wenn er nicht die formalen Kriterien nach § 64 GO erfüllt. Da wird dann aus „harmlos vertreten“ schnell ein „juristisches Desaster“

Der Bürgermeister, Teil 1: Chef oder Showmaster? Was macht eigentlich der Bürgermeister? Wer denkt, Bürgermeister zu sein bedeutet, nur rote Bänder durchzuschneiden und auf Weihnachtsmärkten Glühwein zu trinken, sollte besser weiterlesen. In Wirklichkeit jongliert der Bürgermeister gleich zwei Hüte auf einmal: Er ist nicht nur Chef der Verwaltung – also der Boss im Rathaus – sondern auch Vorsitzender des Rates. Das klingt trocken, ist aber der Dreh- und Angelpunkt jeder Gemeinde. Dabei ist er kein normaler Angestellter: Er ist ein sogenannter „Wahlbeamter auf Zeit“ (klingt wichtig), der direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Seine „Amtszeit“ dauert fünf Jahre – Verlängerung nur durch Wiederwahl. Einen Chef hat er nicht direkt – das ist fast wie Selbstständigkeit im Staatsdienst, ein wenig wie "Über mir nur der blaue Himmel." Neben der Deko-Arbeit bei Veranstaltungen hat der Bürgermeister aber viele ernsthafte Aufgaben. Er leitet Ratssitzungen, verteilt die Arbeit im Rathaus, unterschreibt wichtige Verträge – und darf sogar Rechtsgeschäfte tätigen. In NRW steht im § 40 Abs. 2 GO: Bürgermeister und Rat vertreten gemeinsam die Gemeinde – das sogenannte „Zwei-Säulen-Modell“. Die Verwaltung leiten? Ja. Den Rat führen? Auch. Entscheidungen vorbereiten, unterschreiben, beanstanden, ausbaden – das alles gehört dazu. Zwei Hüte – eine Person Der Bürgermeister hat eine kommunalrechtliche Doppelrolle : Einerseits ist er Ratsmitglied von Gesetzes wegen (§ 40 Abs. 2 S. 2 GO) – und sogar dessen Vorsitzender (§ 40 Abs. 2 S. 4 GO). Andererseits ist er Verwaltungschef (§ 62 Abs. 1 GO) – also quasi CEO des Rathauses. Und das alles nicht als irgendein Angestellter, sondern als Wahlbeamter auf Zeit (§ 118 LBG NRW). Heißt: direkt vom Volk gewählt, ohne Chef über sich, dafür mit der Kommunalaufsicht im Nacken, wenn’s mal klemmt. Was macht er so den ganzen Tag? Er sollte viel machen. Zum Beispiel: Er lädt zu Ratssitzungen ein (§ 47 Abs. 1 GO), bereitet sie vor (§ 62 Abs. 2 GO), leitet die Sitzungen (§ 51 Abs. 1 GO), führt Ratsbeschlüsse aus (§ 62 Abs. 2 GO), vertritt die Gemeinde nach außen (§ 63 Abs. 1 GO), und entscheidet über Personalfragen (§ 73 Abs. 3 GO).

Gesellschaftlich und politisch Interessierte treffen sich zum kommunalpolitischen Stammtisch. Gemeinsam können wir mehr erreichen. Barrierefreiheit in öffentlichen Räumen und im Straßenverkehr, Gehweg- und Straßenqualitäten in den Dörfern unserer Gemeinde, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Öffentlicher Personennahverkehr, Fehlende Freizeitangebote, oder andere Dinge sind Ihre Themen und Sie möchten etwas ändern? Sprechen wir über diese und andere Themen, die Sie bewegen. Am 15.07.25, 19:00 Uhr treffen wir uns zu unserem Stammtisch 60+ im Caritas Quartiersbüro Weilerswist, Heinrich-Rosen-Alle 6, Weilerswist. Wir freuen uns auf Sie Informationen unter E-Mail klaus.rech@uwvweilserswist.de und 0179/ 5354412

Was haben wir gesagt, was haben wir getan? Zum Thema: LivestreamIn der heutigen Folge unserer Bilanz blicken wir auf unsere Aussagen im Wahlprogramm 2020 zum Aspekt "Patenschaften". Was haben wir, wie im Wahlprogramm angekündigt, initiiert und was ist daraus geworden? Gesagt - Getan: Die Unabhängige Wähler-Vereinigung steht seit jeher für bürgernahes Engagement und eine nachhaltige Umweltpolitik. Bereits im Wahlprogramm 2020 setzte sich die UWV aktiv für den Schutz und die Pflege unserer Natur ein – konkret durch die Idee, Patenschaften für Bäume, Sträucher und Biotope in Weilerswist zu ermöglichen. Mehrere Anwohnerinnen bekundeten beispielsweise Interesse einen kleinen Teich in den Erftauen durch eine Patenschaft zu pflegen und zu erhalten. Eine Einigung mit der Verwaltung war nicht möglich. Ein flankierender Antrag der UWV zur Werbung für Patenschaften wurde abgelehnt. Auch von anderen Parteien kam keine Unterstützung – für uns ein Rückschlag für freiwilliges Engagement und gelebtes Umweltbewusstsein. Ironie der Geschichte: Einige Zeit später präsentierte die Verwaltung das Thema Patenschaften plötzlich als eigene Idee: Bürgerinnen und Bürger sollten sich um Blumen- und Bauminseln kümmern, um Pflegekosten und Wasserverbrauch der Gemeinde zu senken. Wo stehen wir heute? Unklar. Es fehlt an Transparenz und Rückmeldung. Gleichzeitig kümmern sich Menschen in Weilerswist weiterhin aus eigener Initiative um Grünflächen – oftmals ohne offiziellen Rückhalt und verbunden mit einer gewissen rechtlichen Unsicherheit. Dabei zeigt gerade dieses Engagement, wie stark die Identifikation der Bürgerschaft mit ihrer Gemeinde ist. Fazit: Bürgerbeteiligung darf nicht nur geduldet werden – sie muss gefördert werden: mit klaren Regeln, echter Wertschätzung und offener Kommunikation. Was heute als „kostensparende Maßnahme“ verkauft wird, hätte längst gelebte Realität sein können – wenn man rechtzeitig zugehört hätte. Wir sind hiermit noch nicht am Ende unserer Bestrebungen.

Sachverhalt bleibt ungeprüft – Ratsmehrheit verzichtet auf Prüfung durch Aufsichtsbehörde Was bleibt, ist der Eindruck eines ungeklärten Endes: Die Ereignisse rund um die Ratssitzung vom 19. Dezember 2024 und das damalige Abstimmungsverfahren zur Grundsteuer B werden nicht weiter rechtlich beleuchtet – obwohl ein regulärer Weg zur Überprüfung bestand. Der Gemeinderat entschied in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 im Ergebnis, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen. Zuvor hatte u. a. die Fraktion der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) Zweifel an der rechtlichen Korrektheit des Abstimmungsverlaufs im Dezember 2024 geäußert. Hintergrund war eine mutmaßliche Wiederholung einer Abstimmung und die damit verbundenen Irritationen – auch öffentlich diskutiert, insbesondere in sozialen Netzwerken. In der Folge beantragte die UWV eine Änderung der Sitzungsniederschrift, um den Ablauf klarer und nachvollziehbarer zu dokumentieren. Der Rat folgte diesem Antrag am 10. April 2025 mehrheitlich – trotz ausdrücklicher rechtlicher Bedenken der Bürgermeisterin, die die Änderung für nicht zulässig hielt. UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner plädierte in der Sitzung für einen transparenten Umgang mit der Situation: „Wenn Uneinigkeit besteht, ist es sinnvoll, die Kommunalaufsicht um eine neutrale Einschätzung zu bitten – das ist nicht nur legitim, es stärkt das Vertrauen in das Verfahren.“ Laut Gemeindeordnung NRW ist genau dieser Weg vorgesehen: Nach einer Beanstandung durch die Bürgermeisterin kann der Rat an seinem Beschluss festhalten und so den Weg zur Prüfung der Niederschriftsänderung durch die Kommunalaufsicht veranlassen. Doch dazu kam es nicht. In der Sitzung am 26. Juni – nach erfolgter und Beanstandung durch die Bürgermeisterin – verzichtete die Ratsmehrheit auf eine Bestätigung des eigenen Beschlusses vom 10.04.2025. Nur die UWV sprach sich noch dafür aus, die Klärung durch die Aufsichtsbehörde durch eine Wiederholung des eigenen Beschlusses zu ermöglichen. Andere Fraktionen, die im April noch zugestimmt hatten, enthielten sich nun oder folgten der Einschätzung der Verwaltung. Damit bleibt die Frage, ob der damalige Ablauf in vollem Umfang rechtmäßig war, ungeprüft. Die UWV zeigt sich zurückhaltend, aber überzeugt: „Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern um saubere Verfahren – und um das Signal, dass rechtliche Klarheit und Transparenz für uns alle wichtig ist“, so Wegner . Ob es künftig erneut zu vergleichbaren Situationen kommt, bleibt abzuwarten. Der Wunsch nach mehr Transparenz dürfte jedoch nicht nur innerhalb des Rates bestehen – sondern auch bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern.

Heute stellen wir unseren Kandidaten für den Rat und Kreistag vor. Für den Rat geht es hier um den Wahlbezirk 104, Weilerswist-Süd (Süd), für den Kreistag um den Kreiswahlbezirk 1. Uwe Wegner Jahrgang 1976, verheiratet, zwei Kinder Berufliches: Diplom-Verwaltungswirt, Projektmanager (IHK), verschiedene freiberufliche Lehraufträge "Das WIR gehört in den Mittelpunkt. Es darf nicht vorwiegend um die Interessen Einzelner gehen. Es gilt für ALLE Menschen die besten Lösungen zu suchen, zu finden und dann voranzubringen. Dies ist meine Antrieb. " Uwe Wegner ist Gründungsmitglied der „Unabhängigen“ in Weilerswist. Er ist aktuell Fraktionsvorsitzender der UWV im Gemeinderat und Vorsitzender der UWV im Kreis Euskirchen. Er bringt zudem über mehr als 10 Jahre kommunalpolitische Erfahrung aus dem Rhein-Erft-Kreis mit. Portraitfoto: Kaspar Photography

Glaubwürdigkeit
Glaubwürdigkeit ist das "A" und "O" für ein erfolgreiches Miteinander.
Diese fehlt mir bisher an ganz vielen Stellen in unserer Gemeinde.
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Transparenz und Vertrauen
Transparenz und Vertrauen sind unumgänglich für faire Diskussionen und gute Entscheidungen.
Gerade hier gibt es in Weilerswist Nachholbedarf.
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Erfahrung und Wissen
Erfahrung und Wissen sind die Schlüssel für eine optimale Vertretung der Interessen der Bürgerschaft.
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