Rat beschließt Grundstückskauf für die Feuerwehr

4. Oktober 2024

Einwände von SPD und CDU erweisen sich als unbegründet


Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 eine wichtige Entscheidung zur Zukunftsfähigkeit der Feuerwehr und damit zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger getroffen und damit endgültig den Weg für einen neuen Feuerwehr-Standort frei gemacht.


Widerlegt werden konnte in der Sitzung die von CDU und SPD in den Raum gestellten Aussagen, das dort das Baurecht mehr als fraglich sei.  Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst konnte deutlich darlegen, wie die Ausgangs-- und Rechtslage ist. Auch die Frage nach einer vermeintlich sinnhafteren, kleineren Grundstücksfläche konnte ebenfalls geklärt werden. Am Ende blieb vom gemeinsamen Antrag der CDU mit der SPD nicht mehr viel übrig. Vielmehr lief dieser komplett ins Leere. Daran konnte auch der mutmaßliche Versuch einer Schadensbegrenzung dem Antrag eine Teil-Sinnhaftigkeit zu verleihen nichts mehr retten: So sollten nach Vorstellung von CDU und SPD zumindest bereits längst beschlossene und in der Abarbeitung befindliche Arbeitsaufträge an die Verwaltung erneut abgestimmt werden. Die anderen Fraktionen schlossen sich derart unnötigen, Wiederholungsbeschlüssen nicht an. Der Ankauf wurde sodann, trotz anfangs heftiger Diskussionen am Ende dann doch sogar einstimmig beschlossen. Ein Indiz, dass man selber eingesehen hatte, dass die Argumente entkräftet waren.


Angesichts der Tatsache, dass nach Auffassung der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) im Vorfeld der Ratssitzung mit gewissen Halbwahrheiten ein falsches Bild über Sinn und Unsinn des Grundstücksankaufs skizziert wurde, hier einmal eine Darstellung der sehr komplexen Grundlagen für diesen Beschluss.

Die Länge der Darstellung ist leider der Komplexität geschuldet. In der Realität sind die Umstände selten so einfach, wie es banale, simpel klingende Parolen vermuten lassen. Die UWV ist grds. immer bereit ihr Abstimmungsverhalten zu erläutern. In diesem Falle, wo eine Entscheidung möglicherweise nicht dem durch Parolen nachgebenden "Main-Stream" folgt, ist eine wirklich umfassende Erläuterung umso notwendiger. Dabei seien auch auf Aussagen der Bürgermeisterin und des Wehrleiters der Feuerwehr aufgenommen:


Ist das alles überhaupt notwendig?


Die Realisierung einer neuen Feuerwache muss klar unter strategischen Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr für die Gemeinde Weilerswist erfolgen. Daher ist das an der K 11 liegende und vermeintlich strittige Grundstück bestens geeignet. Es orientiert sich streng an den Ergebnissen des geltenden Brandschutzbedarfsplans. An diesem Fakt kam und kommt auch die im Laufe diesen Jahres von CDU und SPD durchgedrückte Bedingung das Grundstück nicht zu kaufen, wenn der nächste Brandschutzbedarfsplan das Grundstück als für die Feuerwehr ungeeignet einstuft, nicht umhin. Der nächste Brandschutzbedarfsplan wird eine solche Aussage nicht treffen.


Die Planung einer am Bedarf ausgerichteten Feuerwache, die eine Weiterentwicklung für zukünftige Entwicklungen im Bereich Gefahrenabwehr zulässt, ist in unserer Gemeinde unumgänglich. Ein neuer Feuerwehrstandort muss mindestens für die nächsten 50 Jahre geeignet sein. Hierbei haben eine Menge weiterer Faktoren Einfluss: sei es in Zukunft einmal die Frage, ob eine mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwehr von Nöten ist, die stetig steigenden Anforderungen an das Gebäude, etwa wegen Fahrzeuggrößen und Ausstattung, etc.; 


Warum aber genau dieser Standort?


Die Feuerwehrgerätehäuser in Vernich und Weilerswist sind mit Blick auf die aktuellen und zu erwartenden Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser veraltet. Bei der Lage des Feuerwehrgerätehaus Weilerswist sind schon jetzt aufgrund der langen Schließzeiten die Einhaltung der erforderlichen Rüstzeiten gefährdet. Das Feuerwehrgerätehaus Vernich liegt im Hochwassergebiet. Mit der zu erwartenden dichteren Vertaktung der Bahnstrecke Köln-Trier ist mit häufigeren Schließungen des Bahnübergangs Bonner Straße zu rechnen. Dies wird die schon heute bedenkliche Situation für die Gefahrenabwehr verschärfen. Der Rat hat in den letzten Jahren daher immer einstimmig konsequent das Ziel beschrieben: den Neubau einer großen Feuerwache mit perspektivischer Zusammenlegung der Löschgruppen Weilerswist und Vernich sowie ein zentraler Standort für Werkstätten und Sonderausrüstung. Dahinter steht auch die Absicht, durch eine perspektivische Zusammenlegung Synergieeffekte zu nutzen. 


Welche Diskussionen gab es in der Vergangenheit?


Im Jahre 2016 wurden unter Einsatz einer speziellen Software verschiedene Standorte durch die damalige Wehrleitung geprüft. Im September 2016 wurde einer Arbeitsgruppe, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr und der Politik, die Ergebnisse präsentiert. Hieraufhin wurde der Standort an der K11 für die strategischen Ziele als am besten geeigneter Standort festgelegt und folgerichtig in den Brandschutzbedarfsplan aufgenommen. Dieser hat weiterhin Gültigkeit. An diesem logischen Konsens hat bis vor wenigen Monaten keine der im Rat vertretenen Fraktionen gerüttelt. Zufall oder nicht: erst mit zunehmender zeitlicher Nähe zur Kommunalwahl 2025 geriet dieser Konsens sukzessive in Wackeln. 


Wie ist die aktuelle Rechtslage?


Es wurde von CDU und SPD zuletzt in den Raum gestellt, es sei unklar, ob überhaupt auf dem Grundstück gebaut werden dürfe. Die Bürgermeisterin führte hierzu zunächst aus, dass es aktuell keinen ernsthaften Handlungsbedarf, gebe die Planungen und Absichten zu verändern. Zunächst haben sich die strategischen Ziele nicht verändert. Der strategisch optimale Standort an der K11 liegt baurechtlich im sog. Außenbereich. Richtig ist: das Bundesbaugesetz sieht keine sog. Privilegierung für Feuerwachen im Außenbereich vor. Deshalb wurde in der Vergangenheit, über alle Fraktionen hinweg alles unternommen eine landesplanerische Lösung für das Planungsrecht zu erlangen. Gemeinsam mit Landtagsabgeordneten und dem Städte- und Gemeindebund NRW wurden in unzähligen Gesprächen und Schreiben das Ziel verfolgt, Sonderflächen für Feuerwachen landesweit ausweisen zu können. Dies erfolgte schlussendlich über Regelungen unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan (LEP) . Daraufhin beschloss der Rat der Gemeinde Weilerswist - übrigens auch einvernehmlich - die Flächennutzungsänderung (FNP-Änderung) für den allgemein favorisierten Standort. Nach Durchführung dieses Verfahrens wurde die Flächennutzungsplanänderung genehmigt. So wurde der Weg für den nächsten Schritt, den Grunderwerb, frei. 


Korrekt ist durchaus ebenfalls: am 21. März 2024 entschied das OVG Münster, dass die Regeln zu Sonderflächen „Erneuerbare Energien“, die unter Ziel 2-3 zum Landesentwicklungsplan aufgeführt waren nicht "auskömmlich" begründet waren. Zunächst mit davon betroffen: alle weiteren Regelungen unter Ziel 2.3. Demnach bezeichnet die Gemeindeverwaltung den aktuellen FNP für die Sonderfläche „Feuerwache“ aktuell als schwebend unwirksam. Die Bezirksregierung Köln hat im Vorfeld der Ratssitzung vom 26.09.2024 die von CDU und SPD geäußerten Bedenken jedoch in Bezug auf einen möglichen Bauantrag nicht geteilt!


Mit der Genehmigung des nicht aufgehobenen FNP wurde die Nutzung des Grundstücks für „Feuerwache“ festgelegt. Rat und Grundstückseigentümer verständigten sich darauf, dass die Wertermittlung für das Grundstück durch den Gutachterausschuss des Kreises erfolgen sollte. Das Verkaufsangebot des Eigentümers wird diesem Gutachten gerecht . Behauptungen, das Grundstück sei zu teuer, die Gemeinde würde etwas über Wert ankaufen, sind somit unzutreffend. Der Rat stand also in seiner Sitzung am 26.09.2024 vor folgenden Alternativen zur Entscheidung:


"1. Erwerb des ganzen Grundstücks.

2. Erwerb eines Teilgrundstücks. Die Teilung erfolgt dann parallel zur K11. Der Eigentümer behält das Grundstück, das an die K 11 angrenzt. Der jetzige Eigentümer behält ein Grundstück von mindestens 2 ha. Der jetzige Eigentümer möchte den gutachterlich festgestellten Wert in einem oder mehreren Grundstücken."


Die Konsequenzen bei einem solchen Teilkaufs laut Verwaltung u. a.:

  • "Die Lage Richtung Erft ist aus einsatztaktischen Gründen seitens der Wehrleitung nicht akzeptabel.
  • Der FNP muss neu angepackt werden. Wegen der schwebenden Unwirksamkeit müsste die Bezirksregierung dann die Genehmigung für die komplette Fläche aufheben. 
  • Im weiteren Verlauf müsste das Verfahren nach Genehmigung des Regionalplans erneut komplett unter Einsatz der entsprechenden personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen durchgeführt werden."

Ist das Grundstück aber nicht dennoch, wie manche sagen, zu groß?


Bei der Festlegung des Standorts wurde von Beginn an ein Gesamtgrundstück von 4,1 ha ins Auge gefasst. Daher wurde das Planungsrecht logischerweise einvernehmlich auf das gesamte Grundstück bezogen. Auf dem Grundstück müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege der Feuerwache hergestellt werden. Zudem werden sog. Ausgleichsflächen benötigt, eine Versickerung des Niederschlagswassers muss gewährleistet werden und möglicherweise müssen Gebäude, Stellflächen und Verkehrswege einer Rettungswache des Kreises Euskirchen möglich sein. An dieser sinnvollen Kooperation arbeitet die Gemeinde bereits mit dem Kreis im Austausch. Daher hat es keines weiteren Beschlusses dazu, wie von CDU und SPD nun gefordert, bedurft. 


Die Wehrleitung hat zudem in mehreren anderen Kommunen nachgefragt, die Rückmeldung war stets gleich: "Wenn wir nochmal neu planen müssten, dann mit einem größeren Grundstück. Wir haben jetzt Probleme mit der Fläche, uns fehlen Möglichkeiten zur Erweiterung, zur Anpassung an den sich verändernden Bedarf."


Darüber hinaus könnten dann noch eventuell vorhandene "Grundstücks-Restflächen" für Ausgleichsmaßnehmen zukünftiger Projekte der Gemeinde genutzt werden, ohne dass diese anderweitig dann wohl teurer gekauft werden müssten. 


Die weiteren von CDU und SPD gemachten Vorschläge, den Bauhof oder eine Niederlassung von Straßen NRW auf dem favorisierten Grundstück mit anzusiedeln, war sinnfrei. Es wurde in den Sitzungen und Arbeitskreisen unzählige Male klar dargestellt, dass dies planungsrechtlich im Außenbereich nicht zulässig ist. Dies wird auch bei der x-ten Prüfung zu keinem neuen Ergebnis führen.


Warum dann so viel Lärm um diese Entscheidung?


Die Fraktionen von Bündnis/Grünen, FDP und UWV kamen bedauerlicherweise in der jüngsten Sitzung unisono nicht umhin, die Frage in den Raum zu stellen, ob CDU und SPD dieses, für die Sicherheit der Menschen bedeutsame Thema, aus taktischen Gründen bis nach der Kommunalwahl 2025 hinauszögern wollen. 


Fakt ist: die Unfallkasse NRW sieht erhebliche Mängel an den bestehenden Feuerwehrgerätehäusern. Die notwendigen Maßnahmen würden in jedem Falle erhebliche Kosten und Investitionen verursachen. Auch wenn aktuell keine finalen, belastbaren Aussagen zu den Instandsetzungs- sowie Sanierungsnotwendigkeiten an sämtlichen Feuerwehrgerätehäusern getroffen werden können. Ebenso ist die zeitliche Abfolge gänzlich unbekannt. Dies gilt auch für mögliche Neu- und oder Erweiterungsbauten an gleicher Stelle. An einigen Standorten wurden und werden dabei weiter von Einzelnen einige zusätzliche Problemlagen und Fakten in den Diskussionen bewusst ausgeklammert. Zumindest ist man nicht gewillt auf diese auch nur ansatzweise einzugehen.


Die von CDU und SPD seit geraumer Zeit aufgebrachten Ideen zu Sanierungen, Erweiterung und Teilverlagerungen für Weilerswist und Vernich mögen auf den ersten Blick zunächst interessant und unter dem Gesichtspunkt unnötige Ausgaben zu vermeiden, bürgernah klingen. Leider sind dabei jedoch in Bezug auf Weilerswist und Vernich relevante und damit wesentliche Umstände in den Überlegungen nicht zu Ende gedacht. 


Es sei einerseits auf die oben aufgeführten Aspekte verwiesen. Zudem: Eine Verlagerung des Bauhofes und Nutzung der dann irgendwann möglicherweise freiwerdenden Bauhof-Immobilie als Erweiterung für den Standort der Löschgruppe Weilerswist ist ebenfalls keine ernstzunehmende Lösung, denn: Gebäude, die der Feuerwehr dienen, fallen in Hinblick auf eine Erdbebensicherheit baurechtlich in die sog. Bedeutungskategorie 4. Hier werden besondere Anforderungen definiert, welche für die meisten anderen Nutzungen, etwa für Gewerbe und Bauhof, nicht gelten. Dies Vorgabe gilt auch bei temporären Nutzungen. Ganz gleich, ob es sich dabei um Neubauten (in welcher Form auch immer diese errichtet werden) oder um bloße Nutzungsänderungen bestehender Gebäude handelt. Diese heute gültigen Normen müsste man dann bei den für die Umsetzung dieser Ideen notwendigen neuen Bauanträgen, ebenso bei Nutzungsänderungen, beachten. Was dies in der Realität bedeutet wollen einige Kommunalpolitiker scheinbar weiterhin nicht wahrhaben, keineswegs jedoch inhaltlich diskutieren. Man schweigt sich hierüber schlichtweg aus. Davon ganz abgesehen ist der Umstand, dass sowohl die Verlagerung des Bauhofes als auch die ebenfalls einmal in den Raum gestellte Nutzung einer bestehenden Gewerbeimmobilie nicht zum Nulltarif zu bekommen sein würde. 


Wie verhält es sich mit den Baukosten für den neuen Standort?


Hier liegen in den Ausführungen der einzelnen Akteure grobe Abweichungen. Die Spanne liegt hier in den Darstellungen zwischen 18 und 30 Millionen Euro. Das zeigt bereits, wie unscharf die in den Vordergrund geschobenen Zahlen sind. Bisher liegt nur eine sehr rudimentäre Schätzung des Fachplaners vor. Die wiederum wurde in der Vergangenheit dann von Einzelnen eigenmächtig, nach welchen Parametern auch immer, nach oben "korrigiert". Unberücksichtigt bleibt zudem der Umstand, dass die Planung mehrere Ausbaustufen vorsieht, die einerseits nicht zeitgleich und andererseits nicht zwingend von der Gemeinde alleine getragen werden müssen. Sprich: in einem ersten Anlauf ist die unseriöse, in den Raum gestellte Gesamtsumme gar nicht komplett der korrekte Bewertungsmaßstab, wenn man die Kosten eines Neubaus mit Sanierungen und Erweiterungen an alten, problembehafteten Standorten gegenüberstellt. Ebenso ist der Versuch die Kosten des Architekten als übermäßig hoch darzustellen nach Auffassung der UWV unredlich. Für Architektenleistungen gelten einheitliche Regelungen. Die gleichwohl in den Raum gestellten noch höheren Kosten für Wachen in der Nähe zu Weilerswist, etwa Brühl, sind aufgrund der zugrunde liegenden Umstände unbrauchbar. Hier spielen besondere Faktoren eine Rolle, die man in unserer Gemeinde. je nach Interessenlage, scheinbar gerne unter den Tisch kehrt. In Brühl z. B. handelt es sich nicht nur um eine hauptamtliche Wache mit noch höheren Anforderungen als an einem für Weilerswist notwendigen Standort für eine Freiwillige Feuerwehr, sondern überdies um ein zu kleines Grundstück, so dass man zudem wegen der Topografie nicht nur auf besonderer "Pfählung", sondern darüber hinaus auch noch kostenintensiv in die Tiefe und Höhe bauen muss


Dem gegenüber steht zudem der (Grundstücks)Wert nicht mehr benötigter anderer Flächen, etwa dem Feuerwehrgerätehaus Weilerswist.


Es wird zudem so getan, als ob für ein vermeintlich zu großes und zu teures Feuerwehrgerätehauses zwingend Steuern erhöht werden müssten. Einen Nachweis darüber sind die Skeptiker bisher allerdings schuldig geblieben. Fakt ist ebenfalls: es sind bisher gar nicht einmal alle denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten geprüft worden. Ein dahingehender Antrag der UWV-Fraktion wurde letzten Jahres zwar beschlossen, auf ausdrücklichen Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU jedoch mit einem sog. „Sperrvermerk“ versehen. Ziel: erst nach abermaliger Beratung des UWV-Antrages, könnten für diese sinnvolle Prüfung notwendige Finanzmittel freigegeben werden. 


Schon in einer Darstellung vom 14.05.2024 hat die UWV die Sorge kundgetan, dass CDU und SPD mit ihrer Haltung - fernab der eigenen in der Vergangenheit gefassten Zielsetzung und Beschlusslagen - einen Ausstieg aus dem Projekt „Neubau Feuerwehr Weilerswist/Vernich“ forcieren könnten. Und dies, obgleich die Argumentation für eine angeblich sinnvolle Prüfung von Alternativen auf hölzernen Beinen steht. Die Aussage, man habe nie etwas gegen den Standort an der K 11 gehabt, passt faktisch nicht mit den bisherigen Prüfaufträgen und Argumentationen der letzten Monate zusammen. 


Foto: Uwe Wegner

von Kommunales Wissen kompakt 16. April 2025
Heute werfe ich einen Blick auf die sog. „Koppelkandidaten“, auch „gebundene Vertreter“ genannt. Wie bereits ausgeführt werden in den Wahlbezirken sind diejenigen Kandidaten/-innen direkt in Rat und Kreistag gewählt, welche die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben. Für die Kandidaten der Parteien und Wählergruppen besteht die Möglichkeit jeweils sog. Koppelkandidaten zu berücksichtigen. Dies sind persönliche, gebundene Vertreter, die in der jeweiligen Mitgliederversammlung der Parteien und Wählergruppen zu wählen sind. Scheidet im Laufe der Wahlperiode ein gewählte Kandidat aus, so kann automatisch dieser gebundene Vertreter/Koppelkandidat das Mandat übernehmen. Nach dem Ausscheiden des gewählten Kandidaten wird der sog. gebundene Vertreter / Koppelkandidat gefragt, ob er das Amt übernehmen möchte. Wann ja, rückt er nach. Lehnt der Koppelkandidat jedoch ab, greift automatisch der nächste bislang unberücksichtigte Kandidat auf der Reserveliste der Parte/Wählergruppe, der der Ausgeschiedene angehört hat. Die Reserveliste ist demnach also nicht nur nu Verteilung der Sitze von Bedeutung. Sie bleibt bis zum Ende der jeweiligen Wahlperiode relevant.
von Kommunales Wissen kompakt 9. April 2025
Im letzten Beitrag habe ich angekündigt zu erläutern, wie man in der Praxis Ratsmitglied oder Kreistagsmitglied werden kann. Dem möchte ich natürlich nachkommen. Zunächst einmal ist festzustellen, dass das Wahlgebiet in so viele Bezirke eingeteilt wird, wie Vertreter nach dem Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in Wahlbezirken zu wählen sind. Ich möchte diese auf den ersten Blick recht abstrakt wirkende Formulierung (sowie die im Weiteren folgenden Erläuterungen) konkret am Beispiel der Gemeinde Weilerswist ausführen. Für andere Kommunen gilt dies analog. Das Kommunalwahlgesetz (KWahlG) führt in § 3 Absatz 2 aus, wie viele Ratsmitglieder es in einer Kommune gibt und wie viele hiervon in Wahlbezirken gewählt werden. Dabei gilt der Grundsatz: die Hälfte der Ratsmitglieder wird in Wahlbezirken gewählt, die weiteren Vertreter des Rates werden aus sog. Reservelisten gewählt. Das Gesetz verknüpft die Gesamtzahl der Ratsmitglieder an die jeweilige Einwohnerzahl der Kommune. In Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern, aber weniger als 30.000 Einwohnern (also auf Weilerswist anzuwenden), werden nach dieser Bestimmung maximal 38 Vertreter (Ratsmitglieder), davon 19 in Wahlbezirken gewählt. Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat allerdings in seiner Sitzung 04.07.2019 die „Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter/innen für den Rat der Gemeinde Weilerswist für die Kommunalwahlen 2020 und die darauf folgenden“ beschlossen. Dies heißt, er hat von seiner in der gleichen Vorschrift verankerten Möglichkeit einer Verkleinerung des Rates Gebrauch gemacht. Demnach ist die Zahl der für den Gemeinderat von Weilerswist zu wählenden um acht Personen auf 30 Mitglieder verringert worden. In der Praxis ist dann in jedem Wahlbezirk der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen im jeweiligen Wahlbezirk auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit im Wahlbezirk entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los ( § 32 KWahlG ). Was zunächst unwahrscheinlich wirken mag, hat es tatsächlich bei der letzten Kommunalwahl in Weilerswist gegeben: Nur durch Losentscheid gelang hier Dino Steuer für die CDU in den Rat. Seine heutige Mitbewerberin um das Bürgermeisteramt, Myriam Kemp (Grüne), kam nach dem Losentscheid über die Reserveliste ihrer Partei in den Rat. Nach der damaligen Reserveliste hätte es Dino Steuer im Falle eines Losglücks für Myriam Kemp nicht in den Rat geschafft. Ein echtes Praxisbeispiel also an dieser Stelle, wie wichtig am Ende wirklich jede einzelne Stimme ist und es sich lohnt sein Wahlrecht zu nutzen. Aber was sind diese Reservelisten eigentlich? Parteien und Wählergruppen / Wählervereinigungen können sog. Reservelisten (nach § 16 KWahlG ) aufstellen. Diese enthalten in nummerierter Reihenfolge Partei- oder Gruppenbewerber, die sich unabhängig von den Wahlbezirken um einen Sitz im Rat bewerben. Bedeutet: werden die Kandidaten nicht direkt in ihren Wahlbezirken gewählt, also haben sie im jeweiligen Wahlbezirk nicht die Mehrheit der Stimmen, können Sie über die Reserveliste ihrer Partei oder Wählergruppierung/-vereinigung in den Rat gelangen. Die in den Wahlbezirken abgegebenen Stimmen sind also in keinem Falle unwichtig für das Gesamtergebnis der Wahlen.  Sollten die auf den Reservelisten aufgeführten Kandidaten hingegen doch direkt gewählt werden, nutzen Sie ihren (Reserve)Listenplatz nicht aus. Sie verbessern dafür auf diese Weise die Position, der nach ihnen in der Liste aufgeführten Bewerber ihrer Partei bzw. Wählervereinigung. Neben den dann 15 direkt gewählten Ratsmitgliedern werden die anderen 15 Ratsmitglieder nach einer „Verhältnismäßigkeitsberechnung“ auf die anderen Parteien oder Wählergruppen über deren jeweiligen Reservelisten verteilt. Kurz und vereinfacht: jede Partei und Wählergruppe erhält im Rat insgesamt so viele Sitze, wie ihr nach dem Gesamtwahlergebnis zusteht. Wenn Parteien oder Wählergruppen durch Direktmandate mehr Sitze erhalten, als ihnen nach der vorstehenden Berechnung der Sitze insgesamt zustehen, so erhalten die übrigen Parteien / Wählergruppen im Rahmen eines Verhältnisausgleiches zusätzliche Sitze. Die Benennung der Kandidaten für die Wahlbezirke und die Aufstellung der Reservelisten erfolgt durch die Parteien bzw. Wählergruppen. Die Unabhängige Wähler-Vereinigung Weilerswist beispielsweise nominiert ihre 15 Kandidaten für den Gemeinderat in einer Mitgliederversammlung am 07.Mai.
von Gemeindeverband 8. April 2025
Die Unabhängige Wähler-Vereinigung (UWV) schlägt den politischen Mitbewerbern in Weilerswist erneut eine Selbstbegrenzung der Plakatwerbung für die Kommunalwahl 2025 vor. Im Interesse einer Abfallvermeidung und nachhaltige Ressourcenschonung haben „Die Unabhängigen“ allen aktiven Parteien in Weilerswist, wie schon 2020, eine freiwillige Vereinbarung zur Beschränkung der Plakatierung im Gemeindegebiet vorgeschlagen. Dies macht aus UWV-Sicht in mehrfacher Hinsicht Sinn: Landratskandidaturen, Kreistagskandidaturen, Bürgermeisterkandidaturen, Ratskandidaturen: zahlreiche Menschen fühlen sich mit einer wahren Plakatflut konfrontiert. Nach Wahrnehmung der UWV und aus diversen Gesprächen haben sich Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit durch diese Vielzahl an Plakaten gestört gefühlt. Die UWV ist u. a. der Auffassung, dass alle politisch handelnden Kräfte den Eindruck einer Materialschlacht vermeiden sollten. Dies passt in vielerlei Hinsicht nicht mehr in unsere heutige Zeit. Insbesondere in Zeiten, in denen Umweltschutz zu Recht eine zunehmend größere Rolle spielt, würde es nach Auffassung der UWV der Weilerswister Politik gut zu Gesicht stehen, den zwangsläufig mit Plakatierung einhergehenden Ressourcenverbrauch zu begrenzen. Um es klar zu sagen: es gehört zur Demokratie für sich und seine politischen Ziele sowie Kandidatinnen und Kandidaten zu werben. Hier sind Plakatierungen gewiss nicht wegzudenken. Dazu stehen „Die Unabhängigen“. Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Plakatierungen ist die Politik gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern jedoch ebenso verpflichtet. Klaus Rech, Vorsitzender des UWV-Gemeindeverbandes dazu: „Leider hat bisher nur die CDU Weilerswist auf unser Anschreiben reagiert und unsere Gedanken zum Thema Plakatierung geteilt. Die CDU hat uns zugesagt, bis spätestens zu einer, von der Verwaltung vorgesehenen, allgemeinen Veranstaltung zur Plakatierung auf uns zuzukommen. Wir sehen dem hoffnungsvoll entgegen und hoffen gleichzeitig noch auf Reaktionen der anderen aktiven Parteien.“ Symbolbild: BRRT auf pixabay.de
von Kommunales Wissen kompakt 2. April 2025
Heute möchte ich in meiner Serie erläutern, wie man rechtlich betrachtet in den kommunalen Rat / Kreistag kommen kann. Wie bereits ausgeführt, werden die Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreistage (und damit deren Mitglieder) von der Bürgerschaft gewählt. Alle fünf Jahre wählen die wahlberechtigten Bürger in den Kommunen Nordrhein-Westfalens in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl ihre Räte und Kreistage. Ein besonderes Augenmerk sie noch auf den Begriff „wahlberechtigt“ gelenkt. Warum? Nun, grundsätzlich sind alle Bürger wahlberechtigt (aktives Wahlrecht), die in der jeweiligen Gemeinde (bzw. kommunalen Gebietskörperschaft) mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben. Neben Deutschen dürfen auch Bürger aus anderen EU-Staaten abstimmen, vgl. § 7 Kommunalwahlgesetz (KWahlG ). Davon abzugrenzen ist das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit selbst zu kandidieren. Im Gegensatz zu den Bundestagswahlen und vielen Landtagswahlen in Deutschland, sind in vielen Bundesländern (auch in Nordrhein-Westfalen) Jugendliche bereits ab 16 Jahren wahlberechtigt. Sie dürfen bei den Kommunalwahlen teilnehmen. Ein passives Wahlrecht gilt aber dennoch dabei erst ab 18 Jahren. Nach Feststellung des Ergebnisses durch den Wahlausschuss ist die Wahl der gewählten Kandidaten formal erfolgt. Diese werden nun aufgefordert, ihre Annahme oder Nichtannahme der Wahl zu erklären. Wird die Wahl angenommen und bestehen keine Ablehnungs- oder Hinderungsgründe steht einem tatsächlichen Amtsantritt nichts mehr im Wege. In einer sog. konstituierenden Sitzung des neu gewählten Rates bzw. Kreistages werden die neuen Rats- bzw. Kreistagsmitglieder auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer „Amtspflichten verpflichtet“. Das Kommunalrecht zählt hingegen aber auch Hinderungsgründe auf, wonach Bürger zwar gewählt werden können, eine Mitgliedschaft im Rat oder Kreistag Ihnen jedoch verwehrt bleibt. Die Rede ist hier dann von der sogenannte Inkompatibilität, sprich Unvereinbarkeit. Hintergrund ist, dass sich insbesondere aus bestehenden Dienst-, Beschäftigungs- oder Gesellschaftsverhältnissen ergebende Interessenkollisionen vermieden werden sollen. Hier greift § 13 des KWahlG : So können Beamte und Arbeitnehmer (soweit sie nicht überwiegend körperliche Arbeit verrichten oder sonst die Verwaltungsführung ihres Dienstherrn oder Arbeitgebers inhaltlich nicht beeinflussen können), nicht der Vertretung ihrer Anstellungskörperschaft angehören. Sie müssten sich dann in der Praxis entscheiden, ob sie ihr Mandat annehmen und ihr bisheriges Dienst- / Beschäftigungsverhältnis aufgeben oder auf ihr Mandat verzichten. In der Praxis dürfte Letzteres der Fall sein, denn wer würde „zu Gunsten“ einer im Verhältnis geringen Aufwandsentschädigung seinen Hauptberuf aufgeben. Nächste Woche folgt dann neben diesem theoretischen Einblick in die Wahl zum Rats- oder Kreistagsmitglied eine Erläuterung, wie es denn in der Praxis zu einer Kandidatur kommen kann . Getreu der Fragestellung: was sind die konkreten Voraussetzungen?
von Ratsfraktion 1. April 2025
Umsetzung eines drei Jahre alten Beschlusses? Fehlanzeige! Ende 2021 hatte die UWV die Erstellung eines Masterplans Mobilität beantragt und wollte damit ein umfassendes Mobilitätskonzept für die gesamte Gemeinde erreichen. Nach einigen Diskussionen hat sie dafür am 03.03.2022 eine einstimmige Beschlusslage erreichen können. So heißt es in der entsprechenden Niederschrift : „Die Gemeinde Weilerswist verfolgt einen Masterplan Mobilität und beauftragt hierzu die Erstellung eines Mobilitätskonzepts für alle Ortslagen und alle Verkehrsteilnehmer. Zusätzlich werden seitens der Verwaltung Fördermittel angefragt.“ Immer wieder fragten die UWV-Vertreter dann in Rat und Ausschüssen nach dem Sachstand der Umsetzung und machten dieses mit mehreren Sachstandsanträgen sogar schriftlich. Einen neuerlichen Anlauf nahm im Fachausschuss KIEMo (Klima, Infrastruktur, Energie und Mobilität) nun Ratsherr Matthias Müller . Die Nachfrage, was denn nun bisher konkret geschehen sei, schockierte „Die Unabhängigen“ zutiefst. Gleichwohl brachte sie nun leider Klarheit, denn die Antwort aus Reihen der Verwaltung war kurz und bündig: „Gar nichts.“ Müller : „Das ist unfassbar und nicht hinnehmbar. Die Verkehrsbelastung ist eine der größten Herausforderungen vor denen wir hier vor Ort stehen und die Gemeinde geht diese schlichtweg gar nicht an. Trotz eines Beschlusses der nun drei Jahre her ist, packt man die Probleme schlichtweg nicht an.“ Besonders sauer stößt der UWV dabei auf, dass man immer wieder nachgefragt hat, aber – in den Sitzungsunterlagen nachweisbar – immer wieder andere Aussagen, Ausflüchte und Erklärungen geerntet hat. Nunmehr hat die UWV-Fraktion einen Antrag gestellt, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen. Diesem Ansinnen muss die Bürgermeisterin nach den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner ergänzt: „Wir wollen wissen, wie es nun weitergeht mit dem einvernehmlichen Beschluss. Wann wird ein Konzept vorliegen, wann sind welche Schritte geplant? Die Verwaltung muss jetzt endlich Farbe bekennen.“ Die UWV hofft dabei auf die Unterstützung der anderen Fraktionen. Die Verkehrsprobleme sind für jeden in unserer Gemeinde erkennbar. Anstatt an einzelnen kleinen Stellschrauben zu drehen, müssen wir das große Ganze betrachten. Einzelmaßnahmen an einzelnen Stellen führen nicht zu einer Gesamtlösung des Problems, sondern verlagern die Probleme nur. „Viele kleine Maßnahmen mögen sinnvoll sein, aber so lange sie nicht aufeinander abgestimmt sind, lösen wir unsere Gesamtprobleme nicht“, so Müller .
von Kreisverband 31. März 2025
Diesen Samstag haben „Die Unabhängigen“ des UWV-Kreisverbandes Euskirchen ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum Kreistag im September aufgestellt. Nach Eröffnung des Kreisverbandstages durch den Vorsitzenden Uwe Wegner übergab er das Wort an den Fraktionsvorsitzende der UWV im Kreistag, Franz Troschke. Dieser skizzierte die letzten 25 Jahre der UWV-Arbeit auf Kreisebene. Insbesondere ging er dabei auf die letzten fünf Jahre ein und gab auch einen Ausblick auf die nächste Wahlperiode: Troschke: „Ich werde dem nächsten Kreistag nicht mehr angehören. Ich besetze gerne noch einen Wahlkreis für die UWV, aber ich möchte ganz bewusst nicht mehr auf der Reserveliste stehen. Ich habe viele intensive politische Jahre erlebt und habe das große Glück stets die Unterstützung meiner Frau gehabt zu haben. Ohne sie wäre dies alles nicht möglich gewesen. Jetzt ist es an der Zeit, die Verantwortung an die nächste Generation weiterzugeben.“ Hierbei verwies Franz Troschke auf den Kreisvorsitzenden der UWV, Uwe Wegner, dem er in den nächsten Jahren diese Aufgabe zutraut. In der Folge wurden sodann entsprechend der Regularien die Kandidatinnen und Kandidaten für die 23 Kreiswahlbezirke gewählt. Übrigens allesamt einstimmig. Ebenso die sog. Reserveliste, auf welcher Kreisvorsitzender Uwe Wegner (aus Weilerswist) den ersten Listenplatz besetzt. Auf Platz zwei und drei folgen Andy Bühl (Bad Münstereifel) und Markus Schmidt (Euskirchen) die bereits die Arbeit der Kreistagsfraktion in den letzten Jahren intensiv kennengelernt haben. Die Kandidaten im Einzelnen: 01 (Weilerswist) Uwe Wegner 02 (Weilerswist) Marion Leufer 03 (Euslirchen/Zülpich) Rainer Suhr 04 (Euskirchen) Uwe Arndt 05 (Euskirchen) Richard van Bonn 06 (Euskirchen) Hans Georg Rabe 07 (Euskirchen) Wilfired Steckers 08 (Euskirchen) Markus Schmidt 09 (Euskirchen) Susanne Daniel 10 (Zülpich) Georg Hartwig 11 (Zülpich) Georg Werner 12 (Bad Münstereifel) Andreas (Andy) Bühl 13 (Bad Münstereifel) Jakob Edmund (Eddy) Daniel 14 (Mechernich) Franz Troschke 15 (Mechernich) Herbert Born 16 (Mechernich) Sylvia Winand 17 (Kall) Philipp Wagner 18 (Schleiden/Mchernich) Michael Weiss 19 (Schleiden/Kall) Gregor Demary 20 (Nettersheim) Albert Müllenborn 21 (Blankenheim) Stephan Klaes 22 (Dahlem/Hellenthal) Benni Schmitz 23 (Hellenthal/Kall) Sandra Fritzler Reserveliste: 01 Uwe Wegner 02 Andreas (Andy) Bühl 03 Markus Schmidt 04 Albert Müllenborn 05 Stephan Klaes 06 Marion Leufer 07 Phlipp Wagner 08 Uwe Arndt 09 Jakob Edmund (Eddy) Daniel 10 Sandra Fritzler 
von Ratsfraktion 28. März 2025
Verwaltung muss Hausaufgaben machen: In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration, Generationen und Soziales (BIGS) wurde unter anderem über den Beginn des Schwimmunterrichts an der Schwimmschule "Sharky" berichtet. Seit dem 10.03. wird das Angebot von den Weilerswister Grundschulen für den Schwimmunterricht genutzt. In der Vorlage zur Sitzung führt die Verwaltung aus, dass ca. 230 Schülerinnen und Schüler des 2. Jahrgangs der Grundschulen dort unterrichtet werden. Ab dem Sommer sollen zudem 140 Schülerinnen und Schüler des 6. Jahrgangs der Gesamtschule dazu kommen. Hierzu wurde seitens der Verwaltung ein entsprechender Vertrag mit der Schwimmschule unterschrieben, der eine erste Pilotphase über ein Jahr vorsieht. Das Schulschwimmen hat für die UWV-Fraktion seit langer Zeit einen hohen Stellenwert. So hatte die UWV schon deutlich vor dem Bau der Schwimmschule nähere Informationen eingefordert, die den bisherigen Schwimmunterricht für Weilerswister Schülerinnen und Schüler zum Inhalt hatte. Unter anderem ging es um den baulichen Zustand des gemeindlichen Lehrschwimmbeckens an der Grundschule Weilerswist. Zur Vollständigkeit sei hier exemplarisch auf die Meldungen vom 31.01.2022 sowie 31.10.2023 verwiesen. Lydia Uschmann, neue sachkundige Bürgerin der UWV-Fraktion, dazu: "Wirklich geliefert hat die Verwaltung aber nur wenig an Informationen. Vielmehr hat man sich auf den Bau der privaten Schwimmschule verlassen und der eigenen Immobilie wenig bis gar keine Beachtung mehr geschenkt." Nach Ansicht der UWV-Fraktion ist die Ansiedlung der Schwimmschule für Weilerswist durchaus ein Glücksfall. Viele Familien profitieren hiervon. Ebenfalls sei es begrüßenswert, dass die Schulen nun das Bad ebenfalls nutzen können. Immerhin hatte der Betreiber seinerzeit erklärt, die freien Kapazitäten in den Vormittagsstunden der Gemeinde zum "Selbstkostenpreis" anzubieten. Dennoch, dies bemängeln "Die Unabhängigen", hat es die Verwaltung bis dato versäumt ihre Hausaufgaben zu machen. Auf Nachfrage der UWV in der Sitzung des Fachausschusses wurde deutlich: die Verwaltung hat bisher keinerlei Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen, ob eine Sanierung des eigenen Beckens günstiger ist, als die Inanspruchnahme der privaten Schwimmschule. Schon lange hatte die UWV darauf hingewiesen, dass man dabei auch die Kosten für den Bustransfer in eine solche Betrachtung mit einfließen lassen müsste. Zudem hat die Gemeindeverwaltung weiterhin keinerlei Aussage getroffen, welcher zeitliche Umfang mit dem vorhandenen Lehrpersonal der Schulen grundsätzlich möglich sei. Sandra Fritzler , ebenfalls sachkundige Bürgerin der UWV, führt weiter aus: "Eine Möglichkeit wäre es auch, sowohl das eigene Lehrschwimmbecken zu nutzen, als auch Kapazitäten der Schwimmschule zu beanspruchen. Das ist sowohl eine Frage der Kosten, die uns bis heute nicht verlässlich vorliegen, als auch der Fragestellung, wie wichtig der Gemeinde der Schwimmunterricht ist." Die in der Sitzung von der Verwaltung lapidar geäußerte Meinung, man könne nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, hilft nach Auffassung der UWV in der Sache wenig. Vielmehr entsteht durch solche Aussagen eher der Eindruck eines gewissen Desinteresses an der Sache. Für die UWV-Fraktion ist das Schwimmen an den Schulen von besonderer Bedeutung. Immerhin kann man nicht davon ausgehen, dass sich alle Familien einen privaten Schwimmunterricht für ihre Kinder finanziell leisten können. Weilerswister Kinder sollen die realistische Möglichkeit haben, das Schwimmen auch innerhalb des Schulunterrichtes zu erlernen. Besonders irritiert zeigen sich "Die Unabhängigen" darüber, dass die Verwaltung weiterhin keinerlei Idee zur weiteren Nutzung des bisherigen Lehrschwimmbeckens habe, wenn man es schließe. Die UWV weist dabei nochmals auf einen alten Antrag von ihr hin, der das Ziel hatte unter anderem zu erfahren, in welchem Zustand das aktuelle Lehrschwimmbecken ist und wie hoch ein etwaiger Sanierungsbedarf ist. Kommt man zu dem Schluss, dass eine Sanierung nahezu unmöglich sei, müssen sich die Verwaltung und die Räte der letzten 10 bis 20 Jahre nicht nur die Frage gefallen lassen, wie es zu einem solchen Sanierungsstau am Gemeindeeigentum kommen konnte. Vielmehr muss der Rat dann überlegen, wie eine künftige Nutzung des alten Lehrschwimmbeckens aussehen kann. Die Verantwortlichen der Verwaltung, das wurde in der Sitzung deutlich, haben jedenfalls bisher keine Idee zur Nutzung. Die UWV regt daher eine gemeinsame Begehung des Lehrschwimmbeckens durch die Mitglieder des Fachausschusses an, damit sich alle politisch Verantwortlichen einen Eindruck machen und Ideen entwickeln können. Den Vorsitzenden des Fachausschusses und die Bürgermeisterin hat die UWV entsprechend angeschrieben. Symbolbild: pixaybay.de
von Kommunales Wissen kompakt 26. März 2025
Immer wieder werde ich aufgrund meiner Erfahrungen als Ratsmitglied, mehr als drei Jahrzehnten anhaltender Tätigkeit in der Kommunalverwaltung sowie meinen verschiedenen Lehraufträgen, nach rechtlichen Zusammenhängen und Erläuterungen zu Begriffen rund um Verwaltung, Politik und Verwaltungs- sowie Kommunalrecht gefragt. Was läge also näher, als einzelne Aspekte meiner Erläuterungen auch einfach einmal niederzuschreiben und sie hiermit auch einer noch breiteren Gruppe näherzubringen? Immerhin, in wenigen Monaten stehen auch schließlich hier vor Ort Kommunalwahlen an und die Fragen an mich nehmen eher zu als ab. Daher werde ich in den nächsten Wochen sukzessive den einen und anderen Begriff erläutern und hoffen, auf diesem Wege auch allen Interessierten einige Zusammenhänge und Begrifflichkeiten zu erläutern. Der Einfachheit und Verständlichkeit der komplexen Gesamtthematik werde ich bewusst nicht immer auf einzelne rechtliche Ausnahmen und alle Besonderheiten in den jeweiligen Themenbereichen eingehen. Insoweit sind alle meine Ausführungen als „nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr“ zu verstehen. Einen Anspruch auf vollumfassende rechtliche Darstellung kann ich insoweit also bewusst nicht erfüllen. Es soll vielmehr darum gehen ein grundsätzliches (!) Verständnis für Begrifflichkeiten und Zusammenhänge zu vermitteln. Der guten Ordnung halber sei erwähnt: die Nutzung einzelner Begriffe, die vermeintlich rein nur ein Geschlecht ansprechen oder benennen, sollen lediglich der einfacheren Lesbarkeit dienen und entstammen in der Regel den aktuell gültigen Rechtsnormen. Den Auftakt möchte ich heute mit dem Begriff „Kommunale Selbstverwaltung“ machen. Nordrhein-Westfalen besteht aus 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen. Sie sind die Grundlage unseres Staatsaufbaus. Ihre Aufgabe ist es – kurz uns einfach (mit meinen Worten) gesagt -, sich um ihre Einwohnerinnen und Einwohner zu kümmern. Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden und Kreise ist in Artikel 28 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland und Art. 78 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen verankert und vor allem garantiert. Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 des GG sichert die sog. institutionelle Garantie der Selbstverwaltung. Der Kernbereich der Selbstverwaltung der Gemeinden umfasst nach Artikel 28. Abs. 2 Satz 1 des GG die Befugnis, alle „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ innerhalb des gesetzlichen Rahmens eigenverantwortlich zu regeln. Hieraus wird dann u. a. die sog. Allzuständigkeit der Gemeinden für örtliche Angelegenheiten abgeleitet. Das Bundesverfassungsgericht definiert dies als „diejenigen Bedürfnisse, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindebürgern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der (politischen) Gemeinde betreffen.“ Konkret: die Kommunen sind in ihrem Gebiet, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, ausschließliche und eigenverantwortliche Träger der öffentlichen Verwaltung. Diese Gewährleistung umfasst damit bestimmte Schlüsselkompetenzen, sog. Gemeindehoheiten. Hierzu zählen insbesondere die Gebiets-, Organisations-, Satzungs-, Planungs- und Finanzhoheit. Als Beispiel sei hier eigene Steuerhebesatzrecht genannt. Aber wie kann und darf sich eine Kommune denn um ihre eigenen Angelegenheit kümmern? Es ist selbstverständlich unwahrscheinlich und nicht ernsthaft organisierbar, dass sich alle Einwohner regelmäßig treffen und über alle Fragestellungen des gemeinsamen Lebens und Miteinanders abstimmen. In der Praxis wird dies durch sogenannte „Organe“ geregelt. Diese werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl durch die Bürgerschaft gewählt. Diese Organe handeln dann quasi stellvertretend für die gesamte Bürgerschaft. In den Städten und Gemeinden sind dies der Rat und der Bürgermeister. In kreisfreien Städten der Rat und der Oberbürgermeister. Für den Kreis sind dies zudem der Landrat sowie der Kreistag. Demnach sind beispielsweise der Bürgermeister und der Rat gemeinsam Träger der öffentlichen Verwaltung. Ein ganz wesentlicher Umstand., den manchen (leider auch aktuelle aktiv handelnden) Personen meiner Erfahrung nach nicht immer klar zu sein scheint! Hierzu an anderer Stelle mehr. Die nächste Wahl dieser Organe findet hier vor Ort übrigens am 14. September diesen Jahres statt. Als Weilerswister wählen Sie dann einen neuen Bürgermeister, den Rat, den Landrat sowie den Kreistag. Jeweils als Ihre Vertretung für Ihre Interessen, für Ihre Anliegen! Nicht unwichtig, oder?
von Frauen in der UWV 26. März 2025
Herzliche Einladung zum UWV-Frauentreff 📅 Dienstag, 1. April 2025 🕖 19:00 Uhr 📍 Historische Weinstube zum Schwan, Weilerswist Liebe Frauen, wir laden euch ganz herzlich zu einem weiteren gemütlichen Frauentreff ein! In der stimmungsvollen Weinstube „Zum Schwan“ wollen wir den Abend gemeinsam genießen – mit tollen Gesprächen, gutem Essen und einfach einer schönen Zeit unter Frauen. Ob Stammgast oder zum ersten Mal dabei – du bist herzlich willkommen. Einfach vorbeikommen und wohlfühlen – eine Anmeldung ist nicht nötig! Wir freuen uns auf einen inspirierenden Abend mit euch! Herzliche Grüße Eure UWV Frauen Foto: geralt auf pixabay.de
von Ratsfraktion 21. März 2025
Die Weilerswister Politik hat gestern den Weg zu einer Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit der Gemeinde geebnet. Anfang 2023 hatte die Verwaltung noch ausgeführt, dass sie bereits in vielen Themenbereichen interkommunale Zusammenarbeit betreiben würde. Weitere Vorschläge lieferte sie nicht. Und noch vor knapp einem Jahr hatte die Verwaltung auf Grundlage eines UWV-Antrages vom 22.02.2024 unter anderem mitgeteilt, dass man nicht nachvollziehen könne, welche konkreten Umsetzungen und Maßnahmen im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit der UWV noch fehlen würden. Zitat in der Vorlage : "... Warum und welche konkreten Umsetzungen und Maßnahmen der UWV-Fraktion deshalb vermisst, kann nicht nachvollzogen werden..." Nun also eine plötzliche Kehrtwende. Die Weilerswister Gemeindeverwaltung beabsichtigt mit der Stadt Euskirchen eine Vereinbarung zu treffen, die auf mobile Geschwindigkeitskontrollen abzielt. Im Interesse der Verkehrssicherheit eine durchaus sinnvolle Maßnahme. Es geht hier schlussendlich Fehlverhalten von Fahrzeugführern (zu schnelles fahren) und vor allem die hiervon ausgehenden Gefährdungen zu ahnden. Dabei soll die Gemeinde selber die Auswahl an Standorten haben und gerade dann an Standorten mit besonderer Gefährdung für besonders schutzbedürftige Menschen tätig werden. Etwa vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen könnten dann die Kontrollen durchgeführt werden. Nach der grundsätzlichen Zustimmung des Fachausschusses ( KIEMo – „Klima, Infrastruktur, Energie und Mobilität“ ) gestern muss nunmehr verwaltungsseitig eine gemeinsame vertragliche Regelung geschaffen werden. Diese ist dann von den Räten in Weilerswist und Euskirchen noch zuzustimmen. Dies soll bereits in der April-Sitzung des Rates geschehen. Für die UWV ist es erstaunlich, wie schnell sich Sinneswandel ergeben können. Die UWV stellt einmal mehr fest: steter Tropfen höhlt den Stein. Es ist gut, wenn die Politik bei Themen am Ball bleibt. Es zeigt sich, dass die gerade von der UWV in besonderem Maße in den Rat eingebrachte Beharrlichkeit in den einzelnen Sachen am Ende von Erfolg gekrönt ist.
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